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Universität Potsdam sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Assistent/-in der Geschäftsstelle (w/m/d) Kenn-Nr. 113/2026 in Teilzeit (20 Std./Woche, 50%).
Die Stelle gehört zur Vernetzungs- und Transferstelle der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ und unterstützt Forschung sowie den Wissenstransfer in Bildungspraxis. Zu den Aufgaben zählen die eigenständige Organisation des Sekretariats, Personal- und Finanzverwaltung, Controlling von Haushalts- und Drittmitteln, Organisation
An der Universität Potsdam, Humanwissenschaftliche Fakultät, Department Erziehungswissenschaft, Professur Digitale Bildung, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorbehaltlich der endgültigen Bewilligung der Mittel durch das BMBFSFJ folgende Stelle zu besetzen:
Assistent/-in Geschäftsstelle (w/m/d) Kenn-Nr. 113/2026
Befristet bis 31.12.2030 | Teilzeit (20 Std./Woche, 50 %) | EG 6 TV-L
Die Stelle ist Teil der Vernetzungs- und Transferstelle der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Ziel ist die Unterstützung der Forschung zur digitalen Lehrkräftebildung und der Transfer von Ergebnissen in die Bildungspraxis. Das Projekt, koordiniert an der Universität Potsdam, arbeitet eng mit Bildungspraxis, -verwaltung und -politik zusammen und plant auch eigene Forschungsprojekte.
Weitere Informationen zur Arbeitgeberin Universität Potsdam finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/arbeiten-an-der-up/arbeitgeberin/uebersicht
Die Universität Potsdam schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen aus dem Ausland und von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an; in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt (§ 7 Absatz 4 BbgHG).
Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Eignungstests und Auswahlgesprächen werden individuelle Nachteilsausgleiche gewährt, die ihrer Behinderung angemessen sind. Sofern ein Mensch mit Behinderung individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, teilt er dies bitte im Bewerbungsanschreiben mit.