Eine maßgeschneiderte Bewerbung für diese Stelle — ein maßgeschneiderter Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau zur Stellenanzeige passen.
Die Universität Potsdam sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Personalreferent/-in (w/m/d) im Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten. Sie betreuen Personalprozesse in Forschungs- und Großprojekten, beraten Projektleitungen und vertreten das Referat nach außen.
Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst, 40-Stunden-Woche, 30 Tage Urlaub, Weiterbildung, Jobticket-Zuschuss und flexible Arbeitsmodelle am Standort Neues Palais.
An der Universität Potsdam ist im Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Unbefristet | Vollzeit (40 Std./Woche) | EG 11 TV-L | Standort Neues Palais
Das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten ist Teil der zentralen Universitätsverwaltung. Im Referat Personaleinzelangelegenheiten erfolgt die allumfassende Bearbeitung der Personalangelegenheiten aller Beschäftigten der Universität. Die Mitarbeitenden beraten Beschäftigte zu allen individuellen Anliegen rund um ihr Beschäftigungsverhältnis. Als Personalreferent/-in sind Sie die zentrale Ansprechperson für Personalangelegenheiten in Forschungs- und Großprojekten, insbesondere in der internen Vorabstimmung zur Machbarkeit und Umsetzung der Vorhaben. Innerhalb des Referats verfolgen Sie Änderungen und Trends im Personalrecht und vermitteln diese an die jeweiligen Arbeitsbereiche.
Weitere Informationen zur Arbeitgeberin Universität Potsdam finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/arbeiten-an-der-up/arbeitgeberin/uebersicht
Die Universität Potsdam schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen aus dem Ausland und von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an; in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt (§ 7 Absatz 4 BbgHG).
Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Eignungstests und Auswahlgesprächen werden individuelle Nachteilsausgleiche gewährt, die ihrer Behinderung angemessen sind. Sofern ein Mensch mit Behinderung individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, teilt er dies bitte im Bewerbungsanschreiben mit.