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Das Ordnungsamt der Freien Hansestadt Bremen sucht Mitarbeitende im Polizeidienst (w/m/d) für den Außendienst. Sie überwachen Parkregeln, kommunizieren direkt mit Bürgerinnen und Bürgern, kontrollieren Verkehrsflüsse und übernehmen bei Bedarf das Abschleppen.
Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung, Führerschein Klasse B und gesundheitliche Eignung. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und ein polizeiliches Führungszeugnis sind erforderlich.
Beim Ordnungsamt der Freien Hansestadt Bremen sind in der Abteilung 2 „Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsüberwachung“ (Dienststelle Obernstraße 39-43), zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als
zu besetzen. Die Stellen sind für Teilzeitarbeit geeignet.
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TV-L mit einem garantierten Einstiegsgehalt von 3.186,57 € brutto/Monat bei einer Vollzeitbeschäftigung. Das Entgelt im TV-L richtet sich neben der Entgeltgruppe maßgeblich nach der Stufenzuordnung. Diese ist abhängig von Ihrer bisherigen Berufserfahrung. Die Stufenzuordnung ist immer eine Einzelfallberechnung und wird vor Vertragsunterzeichnung transparent mit Ihnen abgestimmt. Die gesamte Entgelttabelle finden Sie in Anlage B des TV-L.
Verwaltungspersonal / Controlling / Verwaltungsmanagement
Das Ordnungsamt der Freien Hansestadt Bremen hat derzeit ca. 200 Mitarbeiter:innen. In drei Abteilungen werden neben Ordnungsangelegenheiten auch allgemeine Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fund-, Waffen- und Jagdangelegenheiten bearbeitet.
Wir setzen uns für eine sichere, saubere und geregelte Umgebung ein. Mit klaren Entscheidungen, bürgernaher Kommunikation und konsequenter Durchsetzung der Vorschriften fördern wir das Vertrauen in die öffentliche Ordnung.
Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.:
Sie haben ein Auge darauf, dass alle fair parken und sich an die Regeln halten. Dabei sind Sie viel draußen in Dienstbekleidung unterwegs und stehen in direktem Kontakt mit den Menschen unserer Stadt.
Wir suchen nach neuen Kolleg:innen (w/m/d), die sich im Rahmen der Organisationsentwicklung offen zeigen und perspektivisch weitere Aufgaben und mehr Verantwortung übernehmen wollen. Dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Weiterqualifizierung zu durchlaufen sein.
Um eine Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Bewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht rechtlich schützenswerte Gründe in der Person eines männlichen Mitbewerbers überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Beim Ordnungsamt schätzen wir Vielfalt, bekennen uns ausdrücklich zu Diversität und begrüßen Bewerbungen aller Menschen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.
Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Personalauswahlverfahrens finden Sie hier.