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Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sucht eine/n Wissenschaftler/in zur Etablierung eigenständiger Forschung im Bereich Ethik der Digitalisierung, Digital Humanities und Data Studies. Der Fokus liegt auf digitalen Infrastrukturen, Datenpraktiken, Algorithmus-Entscheidungen und Plattformabhängigkeiten.
Sie arbeiten an inter- und transdisziplinären Forschungsfragen, entwickeln einen DSSH-Labour, gestalten Lehrveranstaltungen und unterstützen einen Verbundantrag mit nationalen
Die Carl von Ossietzky Universität erhält vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und der VolkswagenStiftung aus der Förderlinie „Potenziale strategisch entfalten“ für ihre Profilschärfung und zur Stärkung ihrer nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit 22,5 Mio. Euro für das Projekt „A Programme for Excellence. Developing Strengths and Building Potentials by Interdisciplinary and International Networking“. Teil davon ist eine strategische Entwicklung im Bereich Digital Social Sciences and Humanities (DSSH), um die Universität als international sichtbaren Standort für digitale Innovation in den Geistes- und Sozialwissenschaften dauerhaft zu etablieren. Dazu gehört die hier ausgeschriebene Stelle, die im Fakultätsschwerpunkt „Entangled Cultures Digital and Reflective Data Exploration“ beheimatet ist. Die Stelle ist an der Professur für Ethik der Digitalisierung (Prof. Dr. Anna‑Verena Nosthoff) angesiedelt. Zu den Schwerpunkten der Abteilung Ethik der Digitalisierung gehören der Einfluss großer Technologieunternehmen auf demokratische Gesellschaften, Formen der Vermachtung im Bereich der Digitalisierung und Datafizierung, die Ethik und Politik immersiver Technologien sowie neue Formen des technologischen Autoritarismus und dessen ideologische Grundlagen.
Erforderlich ist / Einstellungsvoraussetzungen
Erwünscht sind / Von Vorteil sind
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg strebt an, den Frauenanteil im Wissenschaftsbereich zu erhöhen. Deshalb werden Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Gemäß § 21 Abs. 3 NHG sollen Bewerberinnen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die eigene wissenschaftliche Weiterqualifikation (Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen) ist möglich.