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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sucht eine/n Wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in zur Habilitation am Institut für Materielle Kultur. Die Position umfasst Konzeption, Durchführung und Lehrverpflichtung im Bereich Materialität und Digitalität, Mitarbeit an Forschungsprojekten sowie Mitwirkung in der Hochschulverwaltung.
Voraussetzung ist ein gut abgeschlossener Hochschulabschluss in Kultur- oder Geschichtswissenschaften sowie eine herausragende Promotion mit Bezug zu materieller Kultur,
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sucht:
Als Teil der Fakultät III – Sprach- und Kulturwissenschaften der Universität Oldenburg widmet sich das Institut für Materielle Kultur der Analyse materieller Kultur aus verschiedensten Perspektiven. Materielle Kultur ist der Fachbegriff für alle Gegenstände des Alltags sowie deren Gebrauchsweisen und vielfältigen Bedeutungen, für die Vergegenständlichung von sozialen Beziehungen, Mentalitäten und Machtverhältnissen. Kennzeichnend für das Oldenburger Institut ist, dass Ansätze aus der Empirischen Kulturwissenschaft und der Kulturvermittlung durch künstlerisch-wissenschaftliche wie auch naturwissenschaftlich-technische Ansätze bereichert werden. Ein Schwerpunkt des Instituts liegt dabei auf Textilien, insbesondere Kleidung – vor allem in Verbindung mit der Sammlung Textile Alltagskultur (STAK) –, aber auch auf Aspekten des Museums- und Ausstellungswesens. Ein auszubauender Schwerpunkt des Instituts wird sich zukünftig dezidiert Fragen von ‚Materialität – Medialität – Digitalität‘ widmen.
Konzeption und Durchführung eines kulturwissenschaftlichen Forschungsvorhabens zur eigenen wissenschaftlichen Qualifikation (Habilitation) im Forschungsfeld "Materialität und Digitalität"
Mitarbeit am Aufbau des Forschungsschwerpunkts "Materialität und Digitalität"
Lehrverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 LVVO im Umfang von derzeit 3 LVS in den Studiengängen des Instituts
Mitwirkung an Drittmittelanträgen, Forschungsprojekten und Publikationen innerhalb des Instituts
Betreuung von Studierenden, Abnahme von Prüfungen, Übernahme/Betreuung von Qualifikationsarbeiten
Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von Studiengängen
Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung
ein mit mindestens gut abgeschlossenes kultur- oder geschichtswissenschaftliches Hochschulstudium
eine sehr gute Promotion mit Bezug zu mindestens einem der Forschungsfelder materielle Kultur, Kleidung/Textil und/oder Moden
Erfahrung mit qualitativen Forschungsmethoden bzw. Methodenkenntnisse der ethnografischen Kulturanalyse
universitäre Lehrerfahrung
ausgeprägte Publikations- und Vortragserfahrung
ein max. dreiseitiges Exposé einer Projektidee zum Forschungsfeld "Materialität und Digitalität"
Erfahrung im Bereich Science and Technology Studies (STS)
erste forschungspraktische Kenntnisse im Bereich der digitalen Kulturwissenschaften
Erfahrung in interdisziplinärer Zusammenarbeit
ein sehr gutes schriftliches Ausdrucksvermögen in englischer Sprache (nachgewiesen durch Auslandsstudium/-aufenthalt oder englischsprachige Publikationen)
ein hohes Maß an Selbstständigkeit, eine gewissenhafte und ergebnisorientierte Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit
ein inspirierendes und interdisziplinäres Arbeitsumfeld
Einbindung in regionale und internationale Forschungskooperationen (z.B. über Kooperationsmuseen)
Bezahlung nach Tarifvertrag (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Altersvorsorge
30 Tage Urlaub und familienfreundliche Arbeitszeiten, Gleitzeit, Möglichkeit zu anteiliger mobiler Arbeit
ein vielfältiges Weiterbildungsangebot sowie Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports (Schwimmbad, Sauna, Fitness und Gesundheitszentrum)
ein umfangreiches kostenloses Weiterbildungsprogramm
Nutzung des JobTickets im VBN, gute Anbindung zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Autobahn, kostenlose Parkmöglichkeiten
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg strebt an, den Frauenanteil im Wissenschaftsbereich zu erhöhen. Deshalb werden Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Gemäß § 21 Abs. 3 NHG sollen Bewerberinnen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Im Rahmen der Stelle wird Gelegenheit zur eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Habilitation) gegeben.
Reisekosten, die im Rahmen der Vorstellungsgespräche entstehen, können leider nicht erstattet werden.