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Philipps-Universität Marburg sucht zum 01.02.2027 eine wissenschaftliche Koordinatorin/einen wissenschaftlichen Koordinator für das Graduiertenkolleg GRK 3159 zum Thema "Geschlecht und Vergeschlechtlichungen in völkerstrafrechtlichen Kontexten". Die Stelle ist befristet bis 31.01.2032 und zu 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit vorgesehen.
Zu Ihren Aufgaben gehört die Umsetzung des Forschungsprogramms, die Vernetzung der Teilprojekte, die Betreuung der Kollegiat*innen sowie die Organisation von
Ausschreibungs-ID:
fb01-0020-wmz-2026
Eintrittstermin: 01.02.2027
Bewerbungsfrist: 15.11.2026
Entgeltgruppe: E 13 TV-H
Befristung: 31.01.2032
Umfang: Teilzeit (50 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Kriminalwissenschaften, Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung, Prof. Dr. Stefanie Bock, ist im Rahmen des DFG geförderten Graduiertenkollegs 3159 zum 01.02.2027 befristet bis zum 31.01.2032 eine drittmittelfinanzierte Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Das interdisziplinäre Graduiertenkolleg (GRK) 3159 "Geschlecht und Vergeschlechtlichungen in völkerstrafrechtlichen Kontexten" untersucht, wie Geschlecht und Prozesse der Vergeschlechtlichung das Völkerstrafrecht sowie dessen rechtstatsächliche, institutionelle und gesellschaftliche Anwendungs-, Funktions- und Wirkbedingungen prägen.
Mehr Informationem zum GRK 3159 und seinem Forschungsprogramm finden Sie unter https://www.uni-marburg.de/de/icwc/dokumentation/grk3159.
Im Rahmen des drittmittelfinanzierten Projekts wird die Möglichkeit zu projektbezogener wissenschaftlicher Arbeit geboten. Mittels einer Betreuungsvereinbarung kann gewährleistet werden, dass die erarbeiteten Ergebnisse für die eigene wissenschaftliche Qualifizierung außerhalb der Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Die Befristung richtet sich nicht nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG.
Prof. Dr. Stefanie Bock
+49 6421-28 23119
stefanie.bock@jura.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauenunterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundlicheHochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.