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Berliner Hochschule für Technik (BHT) sucht eine integrative, kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit als Vizepräsident*in für Studium und Lehre. Sie leiten den Geschäftsbereich Studium und Lehre, entwickeln Struktur, Qualität und Digitalisierung im Sinne des studentischen Lebenszyklus weiter.
Sie arbeiten eng mit Fachbereichen, Dekanen, Gremien und zentraler Verwaltung zusammen, stärken die Partizipation der Studierenden und positionieren die Hochschule strategisch als attraktive,
An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) ist die Position
Vizepräsident*in (m/w/d) für Lehre
zum 1. Oktober.2027 neu zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich gemäß § 57 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in Verbindung mit § 4 Grundordnung der BHT (BHT-GO) an Mitglieder der BHT.
Der*die Vizepräsident*in für Studium und Lehre ist Mitglied des Präsidiums der BHT und verantwortet den Geschäftsbereich Studium und Lehre nach Maßgabe des vom Präsidium aufzustellenden Geschäftsverteilungsplans.
Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere:
Der Wahlvorschlag für das Amt erfolgt gemäß § 57 Abs. 4 BerlHG im Benehmen mit der ständigen Kommission des Akademischen Senats für Studium und Lehre.
Gesucht wird eine integrative, kommunikationsstarke und strategisch denkende Persönlichkeit, die Studium und Lehre als Kernbereich der Hochschulentwicklung versteht und die BHT in diesem Bereich sichtbar, wirksam und verlässlich weiterentwickeln möchte.
Erwartet werden insbesondere:
Zum Amt des*der Vizepräsident*in für Studium und Lehre kann nach Maßgabe der BHT-GO gewählt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der BHT und Hochschullehrer*in ist oder in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis zur BHT steht oder an der BHT studiert.
Die Amtszeit beträgt nach der BHT-GO grundsätzlich vier Jahre. Das Amt wird hauptberuflich im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Sondervertrages wahrgenommen. Im Falle der Wahrnehmung des Amtes des* der Vizepräsidenten*in für Studium und Lehre durch ein studentisches Mitglied der Hochschule beträgt die Amtszeit zwei Jahre und wird nebenamtlich ausgeübt. Die Bestellung erfolgt nach der Wahl durch den Erweiterten Akademischen Senat und durch die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung.
Mit Beginn der Mitgliedschaft im Präsidium enden nach der BHT-GO etwaige Mitgliedschaften in anderen akademischen Gremien der BHT.
Die Bezüge entsprechen denen in der Besoldungsgruppe B3.
Interessierte werden gebeten, folgende Unterlagen einzureichen:
Die BHT fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen von Personen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Personen, die zur Vielfalt der Hochschule beitragen, sind ausdrücklich erwünscht.
Hinweis: Die Bewerbung ersetzt nicht das formelle Wahlvorschlagsverfahren nach §57 BerlHG; die Wahl erfolgt durch den Erweiterten Akademischen Senat auf Grundlage ordnungsgemäß eingebrachter Wahlvorschläge. Die derzeitige Amtsinhaberin hat angekündigt, sich erneut auf das Amt zu bewerben.