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Die Berliner Hochschule für Technik (BHT) sucht zum 1. Oktober 2027 eine Präsidentin/ einen Präsidenten. Sie leiten das Präsidium, vertreten die Hochschule extern und bestimmen die Grundsätze der Hochschulleitung.
Sie bringen strategische Denkweise, Führungserfahrung und Verhandlungsgeschick mit, verbinden wirtschaftliches Denken mit hochschulischer Entwicklung und stärken Gleichstellung, Diversität und Nachhaltigkeit. Gute Deutschkenntnisse sind erforderlich.
An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) ist die Position
zum 1. Oktober 2027 neu zu besetzen.
Zukunftsorientiert, praxisnah, forschungsstark: Im Herzen der Hauptstadt bietet die Berliner Hochschule für Technik eine der größten ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studienangebote in der Region. Unter dem Motto „Studiere Zukunft“ bilden wir in über 70 technischen, natur-, lebens- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mehr als 12.000 Studierende stets am Puls der Zeit aus und engagieren uns in der beruflichen Weiterbildung. Mit 300 Professor*innen, rund 450 Beschäftigten in Verwaltung, Technik und Wissenschaft sowie unseren Lehrbeauftragten sind wir ein starker Wissenschaftspartner – auch in internationalen Netzwerken
Die BHT wird durch ein Präsidium geleitet, dem der*die Präsident*in, der*die Erste Vizepräsident*in, der*die Vizepräsident*in für Studium und Lehre sowie der*die Kanzler*in als Leiter*in der Verwaltung und Beauftragte*r für den Haushalt angehören.
Das Aufgabengebiet des*der Präsident*in richtet sich nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und der Grundordnung der BHT (GO-BHT). Danach sitzt der*die Präsident*in dem Präsidium vor, hat Richtlinienkompetenz und bestimmt die Grundsätze, nach denen die Hochschule geleitet wird. Er*sievertritt die Hochschule nach außen und nimmt das Hausrecht wahr.Der*die Präsident*in führt den Vorsitz im Akademischen Senat; das Präsidium führt die Beschlüsse des Akademischen Senats und des Kuratoriums aus.
Der*die Präsident*in ist zudem Dienstbehörde und- oberste Dienstbehörde der Hochschule (§ 67 Abs. 2 BerlHG bleibt unberührt).
Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere:
Wählbar ist gemäß § 55 Abs. 3 BerlHG, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein.
Gesucht wird eine strategisch denkende, führungsstarke und integrative Persönlichkeit, die wirtschaftliches Denken mit wissenschaftsgeleiteter Hochschulentwicklung verbindet. In einem Umfeld knapper öffentlicher Ressourcen soll der*die künftige Präsident*in die BHT handlungsfähig, innovationsorientiert und zukunftssicher weiterentwickeln.
Erwartet werden insbesondere:
Der*die Präsident*in wird vom Erweiterten Akademischen Senat nach dem in § 55 BerlHG, i.V.m. § 3 GO-BHT beschriebenen Verfahren für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und vom Senat von Berlin bestellt.
Das Amt wird hauptberuflich wahrgenommen. Für die Dauer der Amtszeit wird ein Beamtenverhältnis auf Zeit begründet Das Amt ist der Besoldungsgruppe W3 zugeordnet und zusätzlich wird ein Funktionsleistungsbezug gewährt (vgl. § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Ausführungsvorschriften über die Festlegung von Funktionsleistungsbezügen für die Mitglieder der Berliner Hochschulen).
Hinweis: Die derzeitige Amtsinhaberin hat angekündigt, sich erneut auf das Amt zu bewerben.
Die Wahl ist für das Sommersemester 2027 vorgesehen.
Für Rückfragen zur ausgeschriebenen Position stehen Ihnen Randi Worath und Winnie Stoltenberg per E-Mail unter personalabteilungsleitung[at]bht-berlin.de zur Verfügung.