Verschicke keinen 08/15-Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
Kreis Wesel sucht am Standort Wesel eine/n Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in (m/w/d) für den Offenen Ganztag. Die Stelle ist unbefristet und Teilzeit (19,5 Wochenstunden).
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung; Kenntnisse der Sozialgesetzbücher und des Schulrechts sind wünschenswert.
Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden.
Das Kreisjugendamt sucht für den Fachdienst 51-4 Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wesel, Philipp-Reis-Straße 7-9 unbefristet in Teilzeit im Umfang von 19,5 Wochenstunden einen / eine Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin (m/w/d) oder Sozialpädagogen/Sozialpädagogin (m/w/d) für den "Offenen Ganztag"
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Frau Gabriele Klein, Fachdienstleitung. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen unter der Tel.-Nr. 0281/207-7110 oder per E-Mail gabriele.klein@kreis-wesel.de. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.
Hier können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-wesel.de
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.