Eine vollständige Bewerbung in einer Minute — Lebenslauf und Anschreiben, maßgeschneidert und versandbereit.
Kreis Wesel sucht eine/n Verwaltungsfachangestellte/n mit Fokus Schulverwaltung. Sie organisieren das Schulsekretariat, betreuen Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte und übernehmen organisatorische Aufgaben im Verwaltungsbereich.
Die Stelle ist zunächst befristet bis 31.03.2030, mit rund 21,97 Wochenstunden an zwei Standorten (Moers und Alpen). Bewerbungschwerpunkt ist serviceorientiertes Auftreten und Teamarbeit.
Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst Schulverwaltung und Regionale Bildungsaufgaben begleitet und unterstützt die kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs. Gemeinsam mit den Schulleitungen schaffen wir die organisatorischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulalltag.
Ein Impfschutznachweis gegen Masernerkrankungen wird vorausgesetzt. Die Bildschirmtauglichkeit wird für diese Aufgabe unterstellt.
Wir suchen für die Hilda-Heinemann-Schule in Moers und die Bönninghardt-Schule in Alpen zum01.10.2026 zunächst befristet bis zum31.03.2030 mit21,97 Wochenstunden. Der Einsatz erfolgt für drei Tage pro Woche (13,18Std.) an der Schule in Moers und für zwei Tage pro Woche (8,78Std.) an der Schule in Alpen. Die konkrete Arbeitszeitverteilung erfolgt in Absprache mit den Schulleitungen.
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Herrn Fengels, Koordinationsleitung Förderschulen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen unter der Tel.-Nr.0281/207-2206 oder per E-Mail eric.fengels@kreis-wesel.de.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungs-gesetzes NRW (LGG).
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SozialgesetzbuchesIX (SGBIX) sind erwünscht.
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.