Eine zielgenaue Bewerbung für diesen Job — ein maßgeschneiderter Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau zur Stellenanzeige passen.
Der Kreis Wesel am Niederrhein sucht am Standort Wesel eine/n Vermessungstechniker/in (m/w/d) unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit zur Verstärkung der Abteilung Geoinformation und Liegenschaftskataster.
Zu Ihren Aufgaben gehören die Unterstützung bei Vermessungsarbeiten, die Planung und Nachbereitung von Liegenschaftsvermessungen sowie die Erhebung von Daten des Liegenschaftskatasters. Sie arbeiten kooperativ im Team und bringen Flexibilität sowie Interesse an neuen Techniken mit.
Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst 62 – Geoinformation und Liegenschaftskataster – (Katasteramt) sucht für den Aufgabenbereich “vermessungstechnischer Außendienst” zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wesel unbefristet in Vollzeit oder in Teilzeit im echten Job- und Desk-Sharing eine/n
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Herrn Peter Klein-Hitpaß - Koordinationsleitung 62-1-2. Er beantwortet gerne Ihre Fragen unter der Tel.-Nr. 0281/207-2437 oder per E-Mail peter.klein-hitpass@kreis-wesel.de. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.
Hier können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-wesel.de
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews voraussichtlich am 22.10.2026 erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.