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Die Technische Universität Hamburg sucht eine*n Sachbearbeiter:in für Nationale Drittmittelprojekte zur finanziellen und administrativen Betreuung von nationalen Drittmittelprojekten. Sie richten Projekte ein, führen Konten und Akten, ermitteln Mittelbedarf und erstellen Berichte sowie Zwischen- und Schlussnachweise.
Zudem überwachen Sie Termine und versenden Zahlungsanforderungen. Im Fokus stehen auch Personalkostenhochrechnungen und die Freigabe von Mitteln, begleitet von Beratung der
Das Drittmittelmanagement ist Teil der Abteilung Finanzen innerhalb der Verwaltung der TU Hamburg und unterstützt die Wissenschaft in allen finanziellen und abwicklungstechnischen Fragen zu Drittmittelprojekten. Das Referat unterteilt sich in fünf Teams mit insgesamt 40 Mitarbeiter*innen.
Im Mittelpunkt der Forschung, der Lehre und des Technologietransfers der TU Hamburg steht das Leitmotiv, Technik für die Menschen zu entwickeln. Hierbei versteht sich die TU Hamburg als familiengerechte und nachhaltig handelnde Universität mit hohem Leistungs- und Qualitätsanspruch, die in allen ihren Forschungsfeldern Exzellenz anstrebt. Interdisziplinarität, Innovation, Regionalität sowie Internationalität sind verpflichtende Grundlagen für unser Handeln.
Mit derzeit rund 8.000 Studierenden, 110 Professorinnen und Professoren sowie 1.650 Mitarbeitenden zeichnet sich die TU Hamburg durch kurze Entscheidungswege und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium, den Instituten, Studiendekanaten, Forschungsschwerpunkten und der Verwaltung aus. Wir identifizieren uns mit einer modernen Führungskultur und pflegen ein wertschätzendes Miteinander.
Die TU Hamburg steht für Chancengleichheit sowie ein wertschätzendes und respektvolles Miteinander.
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Informationen für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).