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Die Polizei Niedersachsen, Sachbearbeitung IT-Forensik im Fachkommissariat Forensik an der Polizeiinspektion Diepholz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 11TV-L bewertet und grundsätzlich teilzeitgeeignet. Zu den Aufgaben gehören forensische Sicherung, Datenaufbereitung, Schadsoftwareanalyse und Gerichtsverhandlungen.
Voraussetzung ist ein Bachelorabschluss in Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik bzw.
Bei der Polizeiinspektion Diepholz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz in der Sachbearbeitung IT-Forensik (m/w/d) im Fachkommissariat Forensik zu besetzen. Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet und grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Der Arbeitsplatz in der Sachbearbeitung IT-Forensik umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
Bewerben können Sie sich, wenn Sie ein erfolgreich abgeschlossenes, einschlägiges Bachelorstudium der Informationstechnologie (vorzugsweise Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik), Mathematik, Statistik, Physik oder Allgemeine und Digitale Forensik an der Hochschule Mittweida nachweisen können und eine mindestens einjährige praktische Erfahrung in einem verwandten Aufgabengebiet mitbringen.
Weiterhin sollten Vorkenntnisse in den o.g. Tätigkeitsfeldern vorhanden sein und in der Bewerbung entsprechend nachgewiesen werden.
Sollten Sie die Voraussetzung der einjährigen praktischen Erfahrung nicht erfüllen, erfolgt die Eingruppierung bis zum Erfüllen der Voraussetzung in die Entgeltgruppe 10 TV-L.
Vorkenntnisse im Bereich der Betriebssysteme für Endanwender Windows XP, Vista, 7, 8.1, 10, 11; Linux Distributionen; MAC OS und geläufigen PDA- und Smartphone BS; heterogene Netzwerke und Kommunikationssysteme; Internettechnologien; Kryptographie; spezifische Kenntnisse div. Anwendungsprogramme; Mobilfunk- und GSM-Technik sind wünschenswert. Ferner werden Kenntnisse in den Programmier- und Scriptingsprachen sowie in technischem Englisch vorausgesetzt. Die Teilnahme an umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen wird Ihnen selbstverständlich ermöglicht.
Uneingeschränkte Bereitschaft zur Einarbeitung in die bei der Polizei eingesetzten Techniken im jeweiligen Dienststellenbereich sowie zur Ausübung der Tätigkeiten bei allen Dienststellen im gesamten örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion wird ebenso erwartet wie die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitsleistung im Rahmen von polizeilichen Sondereinsätzen.
Hohe Belastbarkeit, Team- und Kontaktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und organisatorisches Talent werden vorausgesetzt, ebenso die Fähigkeit zum abstrakten und analytischen Denken sowie die Fähigkeit, Sachverhalte im Mündlichen wie im Schriftlichen strukturiert darzulegen.
Der Führerschein der Klasse B ist erforderlich.
Wir bieten Ihnen eine interessante, sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Polizei Niedersachsen im öffentlichen Dienst. Sie erhalten neben dem Regelgehalt der Entgeltgruppe 11 TV-L zum Jahresende eine Sonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung (VBL). Der Erholungsurlaub beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr.
Es besteht ein gut ausgebautes betriebliches Gesundheitsmanagement, in dessen Rahmen verschiedene Gesundheitsangebote (Vorträge, Kurse etc.) aber auch die Teilnahme an verschiedenen Präventionssportangeboten im Rahmen der Arbeitszeit möglich ist.
Für nachhaltige und familienfreundliche Personalpolitik hat die niedersächsische Polizei das Dauerzertifikat zum „audit berufundfamilie“ erhalten. Sie setzt sich in diesem Zuge nachhaltig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein und unterstützt individuelle und flexible Arbeitszeitregelungen bzw. -modelle.
Der hier ausgeschriebene Arbeitsplatz kann daher grundsätzlich auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Arbeitsplatz - zumindest zeitweise - in Form der „Mobilen Arbeit“ wahrzunehmen, wobei der konkrete Umfang im Einzelfall geprüft wird und der Umgang mit Asservaten außerhalb des Labors ausgeschlossen ist.
Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung nach Maßgabe der für sie einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber werden zur Wahrung ihrer Interessen gebeten, das Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Bewerbungsschreiben mitzuteilen. Bei Bedarf kann der Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung für entsprechende Rückfragen über die u. g. Erreichbarkeit hergestellt werden.
Im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes sind wir bestrebt, eine Erhöhung des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen und Positionen zu erreichen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten sind willkommen.