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Das Polizeipräsidium Mainz sucht eine Sachbearbeitung im Geschäftszimmer der Abteilungsleitung Polizeiverwaltung. Sie arbeiten im Team der Abteilung PV 1, bearbeiten Korrespondenz, Eingänge und Termine und unterstützen die Erstellung von Informationsmaterialien.
Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Einbindung in Projekte, Zeitwirtschaft und DIGIBI-Pflege. Die Stelle eignet sich für Teilzeit oder Vollzeit, Tarif TV-L, Eingruppierung E6.
Stellenangebotsart: Im Beruf
Arbeitgeber/Dienstherr: Land Rheinland-Pfalz
Einsatzdienststelle: Polizeipräsidium Mainz Polizeiverwaltung
Arbeitsort: Mainz
Beginn der Tätigkeit: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Offene Stellen: 1
Arbeitszeit: 39
Nr. e 104 T / 2026
Beim Polizeipräsidium Mainz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
von Abteilungsleitung Polizeiverwaltung und Leitung des Referats PV 1
Das Polizeipräsidium Mainz mit Sitz in der Landeshauptstadt beschäftigt etwa 1.900 Bedienstete. Die Abteilung Polizeiverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten (PV 1), Organisation und Beschaffung (PV 2), Personal und Soziales (PV 3), Haushalt und Finanzen (PV 4) und Liegenschaften (PV 5).
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Bei Jobsharing wird eine Besetzung in der Summe von 100 Prozent angestrebt. Bei der Stellenbesetzung kann über eine Berücksichtigung teilzeitbeschäftigter Bewerberinnen und Bewerber unter Beachtung von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit entschieden werden.
Das Polizeipräsidium Mainz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation gemäß § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Internetadresse des Arbeitgebers: http://www.polizei.rlp.de