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Polizeidirektion Worms sucht eine Sachbearbeitung im Geschäftszimmer K 42 (m/w/d) in Teilzeit (21,5 Std./Woche) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Stelle ist befristet bis zum 27.09.2028 und umfasst Vorgangsverwaltung, Asservatenverwaltung, Schreibdienste sowie Personalverwaltung und allgemeine Bürotätigkeiten.
Zu den Aufgaben gehören Aktenführung, Datenerfassung, Urlaubs- und Stärkemeldungen sowie einfache Bürotätigkeiten inklusive Kurierfahren.
Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Kriminalinspektion Worms Arbeitsort Worms Beginn der Tätigkeit Zum nächstmöglichen Zeitpunkt Offene Stellen 1 Befristete Beschäftigung für die Dauer einer Abwesenheit der Stelleninhaberin Befristete Beschäftigung bis 27.09.2028 Arbeitszeit 21,5 Stellenbeschreibung
Externe
STELLENAUSSCHREIBUNG
Sachbearbeitung Geschäftszimmer K 42 (m/w/d)
PV 3 – 03 041 – Nr. e 103 T 2026
Im Geschäftsbereich der Polizeidirektion Worms ist bei der Kriminalinspektion Worms im Kommissariat K 42zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet für die Dauer einer Abwesenheit der Stelleninhaberin, längstens jedoch bis zum 27. September 2028,nachfolgende Stelle in Teilzeit mit 21,5 Wochenstunden zu besetzen:
Sachbearbeitung Geschäftszimmer (m/w/d)
Zum Tätigkeitsbereich gehören insbesondere:
Vorgangsverwaltung
Asservatenverwaltung
Schreibdienste / sonstiges
Personalverwaltung / Postbearbeitung / Sonstiges
Allgemeine Hinweise:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Das Polizeipräsidium Mainz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation gemäß § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie haben das Recht, im Vorfeld zu Auswahlgesprächen Kontakt mit der Gesamtvertrauensperson für Menschen mit Behinderung aufzunehmen. Sie erreichen diese per Mail an PPMainz.GVSB@polizei.rlp.de .
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Polizeiordnungsgesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigt/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die unterzeichnenden Unterlagen zunächst elektronisch als Scan zu übersenden, im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Qualifikationen) bis Entgeltgruppe 6 Anlage I der Entgeltordnung zum TV-L. Die Zuordnung zu den Entwicklungsstufen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen einschlägigen Erfahrungen.
Für fachliche Informationen zur Stelle steht Ihnen Frau Schleimer (06241/852-2300) zur Verfügung. Für Fragen personalrechtlicher Natur oder zu dem Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Knobloch (06131/65-32316).
Bildungsabschluss
Wir erwarten von Ihnen:
23. November 2026