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Polizeipräsidium Mannheim Land BW sucht eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Referat Personal zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dienstort ist Mannheim.
Zu den Aufgaben gehören die Personalverwaltung im Tarifrecht, Planung und Koordination des Personaleinsatzes, Bearbeitung von Personalmaßnahmen sowie die Vorbereitung von Stellenausschreibungen und Besetzungen; Zusammenarbeit mit dem örtlichen Personalrat und weiteren Stakeholdern.
Bei der Verwaltung des Polizeipräsidiums Mannheim, L6, 1, 68161 Mannheim, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) beim Referat Personal zu besetzen.
Dienstort: L6, 1, 68161 Mannheim
Bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Einstellung im Beamtenverhältnis in die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Hierbei wird ein Dienstposten in der Besoldungsgruppe A 10 – A 11 (gD) übertragen, sodass grundsätzlich Beförderungsmöglichkeiten auch ohne Stellenwechsel bestehen. Derzeit steht eine Haushaltsstelle mit der Wertigkeit bis A 10 zur Verfügung. Der Dienstposten ist sowohl für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, als auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger geeignet. Hier finden Sie die aktuelle Besol dungstabelle für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden Württemberg: https://lbv.landbw.de/-/besoldungstabellen 2018.
Bei Fragen zur Stellenausschreibung/Personalangelegenheiten: Frau Christina Hörner unter 0621/174-1511
Für die Fachlichkeit: Frau Viktoria Brecht unter 0621/174-1523
Das Polizeipräsidium Mannheim fördert, wie die gesamte Landesverwaltung, die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen wir durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Dies setzt jedoch voraus, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber zurgleichmäßig verteilten Dienstleistung zur Verfügung stehen.
Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerberinnen und Bewerbern steht es frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll.
Weitere Informationen über das Polizeipräsidium Mannheim finden Sie unter:
https://ppmannheim.polizei-bw.de/