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Polizeipräsidium Freiburg sucht sachbearbeitende Mitarbeitende (w/m/d) im Referat Finanzen in Freiburg. Die Stelle ist vollzeit und wird nach Besoldungsgruppe A10 bewertet.
Einstiegsmöglichkeiten bestehen auch mit TV-L-Bedingungen, je nach Dienstvorschrift. Zu den Aufgaben gehören die Bearbeitung von Einnahmen- und Ausgabesachverhalten, Prüfung von Zahlungsvorgängen und Mitwirkung im Haushalts- sowie Budgetierungsprozess.
Das POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG sucht:
zum 01.04.2027
in Vollzeit
Besoldungsgruppe A10
im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
beim Referat Finanzen am Dienstort Freiburg.
Das Polizeipräsidium Freiburg mit seinen Organisationseinheiten nimmt im Bereich der Stadt Freiburg, der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut grundsätzlich alle polizeilichen Aufgaben wahr, soweit sie nicht dem Bundes- oder Landeskriminalamt oder der Bundespolizei zugewiesen sind. Die Besonderheit des Polizeipräsidiums Freiburg ist seine Lage im Dreiländereck Deutschland/Schweiz/Frankreich mit den sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufgaben. Beim Polizeipräsidium Freiburg sind derzeit rund 2.450 Personen beschäftigt. Das Referat Finanzen trägt als Teil der Verwaltung maßgeblich zum Gelingen der polizeilichen Aufgabenerfüllung bei.
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit beim Referat Finanzen des Polizeipräsidiums Freiburg.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere:
Darüber hinaus sind Tätigkeiten in anderen Bereichen des Referats sowie projektbezogene Tätigkeiten ebenfalls möglich.
Vorausgesetzt wird:
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
Das Polizeipräsidium Freiburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich begrüßt werden und diese bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden beziehungsweise eine Gleichstellung erfolgt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evt. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.
Für Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen der Leiter des Referats Finanzen, Herr Linsler, Tel.: 0761 882-1900, zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Referat Personal, Frau Elison, Tel. 0761 882-1713 wenden.
Wir weisen darauf hin, dass wir Kosten, die Ihnen möglicherweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren / Vorstellungsgespräch entstehen, nicht erstatten können.
Nach Abschluss des Verfahrens werden alle Unterlagen vernichtet, eine Rücksendung erfolgt nicht.