Mach aus dieser Rolle ein Bewerbungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf das zugeschnitten sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz sucht zur schnellstmöglichen unbefristeten Besetzung eine/n Sachbearbeiter/in Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/d) in Teilzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden, Arbeitsort ist die Stadtverwaltung Cottbus.
Sie beraten Hilfeempfänger, prüfen Anspruchsvoraussetzungen, setzen Kostenbeiträge durch und bearbeiten Anträge zu Beihilfen, Krankenhilfe und Kostenübernahme. Die Position bietet Förderung durch Fortbildung, Jobticket und flexible Arbeitszeiten.
Jobart: Teilzeitjob
Arbeitgeber: Stadt Cottbus
Einsatzort: Stadtverwaltung Cottbus
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz ist eine junge Universitäts- und traditionelle Parkstadt mit 100.000 Einwohnern/Einwohnerinnen und hoher Lebensqualität, moderner, digitaler Infrastruktur und einem breiten Bildungs- und Kulturangebot. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz schreibt für den Fachbereich Jugendamt eine Stelle als Sachbearbeiter/in Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/d) zur schnellstmöglichen unbefristeten Besetzung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden.
Folgende Anforderungen werden gestellt:
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Behinderung, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihres Alters, Ihrer Nationalität oder Ihrer sexuellen Identität. Die Stelle ist für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen geeignet.
Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer möglichen Zuschlagserteilung ein einfaches Führungszeugnis abgefordert wird.
Für den Fall, dass hinsichtlich erworbener verwaltungsspezifischer bzw. für die Tätigkeit auf der Stelle erforderlicher Qualifizierungen mit dem bisherigen Arbeitgeber Bindungsklauseln bzw. Rückzahlungsverpflichtungen bestehen, würde die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bei Zuschlagerteilung die vertraglichen Regelungen fortsetzen, wie sie mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Dies betrifft sowohl die Freistellung und die Zahlung laufender Kosten für die Qualifizierung als auch die Übernahme der Bindungsklausel (jedoch - soweit Restbindung darunter liegend -Mindestbindungsdauer der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz gegenüber: 1 Jahr). Soweit der bisherige Arbeitgeber Rückzahlungen aus Qualifizierungen geltend macht, würde die Stadt Cottbus unter Beachtung der übrigen Regelungen hierfür aufkommen.
Die Informationen nach Art. 13 DSGVO finden Sie unter folgendem Link: https://cottbus.de/stellenausschreibungen