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Stadt Cottbus/Chóśebuz sucht eine/n Teamleiter/in Straßenbauverwaltung/Finanzen (m/w/d) zur schnellstmöglichen unbefristeten Besetzung. Die Stelle umfasst die Leitung des Teams, die Bearbeitung komplexer Aufgaben und die Verantwortung für Grundsätze, Zielvorgaben und Fördermittelakquise.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden. Erwartet wird ein technischer Ingenieurabschluss im Tiefbau, mehrjährige Praxis, Kenntnisse des Haushalts- und Kassenrechts sowie Führerschein Klasse B.
Die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz ist eine junge Universitäts- und traditionelle Parkstadt mit 100.000 Einwohnern/Einwohnerinnen und hoher Lebensqualität, moderner, digitaler Infrastruktur und einem breiten Bildungs- und Kulturangebot. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz schreibt für den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen eine Stelle als Teamleiter/-in Straßenbauverwaltung/ Finanzen (m/w/d) zur schnellstmöglichen unbefristeten Besetzung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihres Alters, Ihrer Nationalität oder Ihrer sexuellen Identität. Die Stelle ist für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen geeignet.
Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer möglichen Zuschlagserteilung ein einfaches Führungszeugnis abgefordert wird.
Bei Bewerbungen per Post bitten wir um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter, ausreichend großer und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass von Seiten der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z.B. Fahrt- und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.