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Universität Bremen sucht eine Verwaltungsangestellte/Verwaltungsangestellten in Teilzeit (75%) als Programmkoordinator:in im Bereich Weiterbildung. Die Stelle ist unbefristet und in TV-L 13 eingruppiert.
Zu den Aufgaben gehören die Koordination der Programmdurchführung, Lehrplanung und Evaluation, Gewinnung und Honorierung von Lehrenden sowie Beratung von Interessierten und Teilnehmenden. Erwartet werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium und gute Deutsch- und Englischkenntnisse.
An der Universität Bremen ist in der Akademie für Weiterbildung im Arbeitsbereich „Programme – Weiterbildung für den Beruf“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Verwaltungsangestellte:r (w/m/d) in der Funktion als Programmkoordinator:in (w/m/d) in Teilzeit mit 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit (29,4 WStd.) in der Entgeltgruppe 13 TV-L unbefristet zu besetzen.
Die Universität Bremen ist mit rund 20.000 Studierenden und ca. 3.500 Beschäftigten eine Universität mittlerer Größe. Sie zählt zu den drittmittel- und forschungsstärksten Universitäten Deutschlands. Die Akademie für Weiterbildung ist eine zentrale Einrichtung der Universität Bremen, die den Weg der Universität Bremen zu einem Ort des lebenslangen Lernens mitgestaltet. Gemeinsam mit Instituten und Fächern der Universität entwickelt sie Angebote der berufsbezogenen wissenschaftlichen Weiterbildung vom Zertifikatsstudium bis zum Masterabschluss und koordiniert und unterstützt alle Phasen der Durchführung dieser Weiterbildungen. Darüber hinaus organisiert die Akademie das Seniorenstudium der Universität. Näheres zur Weiterbildung an der Universität Bremen finden Sie unter www.uni-bremen.de/weiterbildung .
Die Universität Bremen beabsichtigt, den Anteil von Frauen auf allen Ebenen insbesondere in technikorientierten Berufen zu erhöhen und fordert deshalb Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Hinweis: Die individuell vorzunehmende Stufenzuordnung erfolgt seitens der Universität aufgrund der berücksichtigungsfähigen beruflichen Vorerfahrungen im Fall der Einstellungszusage. Von dieser Zuordnung sind auch Zusatzleistungen wie die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) und eventuelle Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der ausgeschriebenen Entgelt gruppe abhängig. Grundlage bilden die geltenden rechtlichen Bestimmungen des TV-L (hier insbesondere der § 16 TV-L). Für Beamt:innen richtet sich die Besoldung insbesondere nach den Vorschriften des Bremischen Besoldungsgesetz (weitere Informationen finden Sie hier).