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Universität Potsdam sucht eine/n Personalreferent/in im Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten. Die Stelle ist unbefristet, Vollzeit (40 Std./Woche) und EG 11 TV-L, Standort Neues Palais.
Sie beraten Beschäftigte zu Personalangelegenheiten und unterstützen Forschungs-/Großprojekte bei Machbarkeit und Umsetzung. Zu den Aufgaben gehören Personaladministration, Rechts- und Tariffragen sowie Schulungen.
An der Universität Potsdam ist im Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Unbefristet | Vollzeit (40 Std./Woche) | EG 11 TV-L | Standort Neues Palais
Das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten ist Teil der zentralen Universitätsverwaltung. Im Referat Personaleinzelangelegenheiten erfolgt die allumfassende Bearbeitung der Personalangelegenheiten aller Beschäftigten der Universität. Die Mitarbeitenden beraten Beschäftigte zu allen individuellen Anliegen rund um ihr Beschäftigungsverhältnis. Als Personalreferent/-in sind Sie die zentrale Ansprechperson für Personalangelegenheiten in Forschungs- und Großprojekten, insbesondere in der internen Vorabstimmung zur Machbarkeit und Umsetzung der Vorhaben. Innerhalb des Referats verfolgen Sie Änderungen und Trends im Personalrecht und vermitteln diese an die jeweiligen Arbeitsbereiche.
Personaladministrative Steuerung komplexer Forschungs- und Drittmittelprojekte:
Für nähere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen die Referatsleiterin für Personaleinzelangelegenheiten, Frau Sophie Riedl, per E-Mail: sophie.riedl@uni-potsdam.de und Telefon: +49331 / 977 – 113147 gerne zur Verfügung.
Gern können Sie sich bei Fragen zum Bewerbungsprozess oder bei technischen Problemen per E-Mail an bewerbung@uni-potsdam.de wenden.
Die Universität Potsdam schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen aus dem Ausland und von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an; in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt (§ 7 Absatz 4 BbgHG).
Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Eignungstests und Auswahlgesprächen werden individuelle Nachteilsausgleiche gewährt, die ihrer Behinderung angemessen sind. Sofern ein Mensch mit Behinderung individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, teilt er dies bitte im Bewerbungsanschreiben mit.