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Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sucht eine/n Mitarbeiter/in Pädagogik (m/w/d) in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche. Die Stelle ist zunächst befristet auf zwei Jahre und der Arbeitsort ist Fürstenberg.
Die Vergütung erfolgt nach TV-L Entgeltgruppe 11, entsprechende tarifliche Entwicklung vorgesehen. Zu den Aufgaben gehören die pädagogische Begleitung von Führungen und Bildungsprojekten sowie die Entwicklung innovativer Lernformate im Kontext Ravensbrück.
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sucht zum 01.01.2027 eine/n Mitarbeiter/in Pädagogik (m/w/d) in Teilzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet, eine Entfristung wird angestrebt. Die Vergütung erfolgt – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Arbeitsort ist Fürstenberg.
Die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück erinnert am historischen Ort an das größte deutsche Frauen-Konzentrationslager. Heute ist sie ein internationales Museum und zugleich Gedenkort, Forschungsstätte und Lernort historisch-politischer Bildung. Als Teil der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten bewahrt sie die Originalbauten und Sammlungen des ehemaligen Lagers, erforscht seine Geschichte und Nachgeschichte und dokumentiert sie in Dauer- und Sonderausstellungen. Mit historisch-politischer Bildungsarbeit, wissenschaftlichen Tagungen, internationalen Jugendbegegnungen und Gedenkveranstaltungen erreicht sie Menschen aus aller Welt und steht im engen Austausch mit Überlebenden des Lagers und ihren Angehörigen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann erwartet Sie eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, sowie ein aufgeschlossenes und höchst engagiertes Arbeitsteam.
Das Stellenangebot richtet sich an alle, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität. Die Stiftung zählt zum öffentlichen Dienst. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir freuen uns auf Sie!
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO. Werden die personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung gestellt, können Sie nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden. Die Entscheidungsfindung ist entsprechend Art. 22 DSGVO nicht automatisiert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten über Sie zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung bzw. bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unterDatenschutzbeauftragter@stiftung-bg.de. Außerdem steht Ihnen entsprechend Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, die Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, zu.