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Die Universität Potsdam sucht eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator für Formularmanagement und digitale Prozesse (w/m/d) in Vollzeit.
Sie arbeiten im Referat Digitalisierung und Projekte und koordinieren übergreifende Verwaltungsprojekte, entwickeln Formulare und Workflows im FMS.UP, erheben Anforderungen und abstimmen die technische Umsetzung.
Sie besitzen ein abgeschlossenes Fachhochschul-/Bachelor-Studium, starke Kommunikationsfähigkeiten und eine strukturierte Arbeitsweise.
An der Universität Potsdam, Dezernat für Zentrale Dienst, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Befristet für 2 Jahre | Vollzeit (40 Std./Woche, 100 %) | EG 9b TV-L
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses erfolgt nach § 14 Abs. 2 TzBfG (sachgrundlose Befristung).
Das Referat Digitalisierung und Projekte im Dezernat für Zentrale Dienste koordiniert übergreifende Verwaltungsprojekte. Derzeit arbeitet das Referat unter anderem an der Umsetzung diverser digitaler Workflows und der Etablierung des Formularmanagementsystems (FMS.UP).
Die Bewerbungsfrist endet am 21.10.2026.
Die Bewerbungsgespräche sind in der 45. Kalenderwoche angesetzt.
Für nähere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Jelka Hönicke per E-Mail: jelka.hoenicke@uni-potsdam.de und Telefon: +49 331 / 977 – 113160 gerne zur Verfügung.
Gern können Sie sich bei Fragen zum Bewerbungsprozess oder bei technischen Problemen per E-Mail an bewerbung@uni-potsdam.de wenden.
Sollten Sie Berufsabschlüsse außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, senden Sie bitte die deutsche Übersetzung und die Anerkennung in Deutschland mit. Informationen dazu finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Die Universität Potsdam schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen aus dem Ausland und von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an; in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt (§ 7 Absatz 4 BbgHG).
Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Eignungstests und Auswahlgesprächen werden individuelle Nachteilsausgleiche gewährt, die ihrer Behinderung angemessen sind. Sofern ein Mensch mit Behinderung individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, teilt er dies bitte im Bewerbungsanschreiben mit.