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Die Stadt Leipzig sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in besondere Kfz-Angelegenheiten (m/w/d) für das Ordnungsamt. Die Stelle ist befristet bis zum 30. Juni 2028 und wird nach Entgeltgruppe 8 TVöD bewertet.
Einsatzort ist das Technische Rathaus in Leipzig, mit der Möglichkeit zur Teilzeit. Zu den Aufgaben gehören die Führung des Verwaltungsverfahrens, Vollstreckungsentscheidungen, Kostenfestsetzungen und die Bearbeitung von Fahrtenbuchauflagen sowie INPOL-Anfragen.
Interne Stellenausschreibung: Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe. Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet ohne Sachgrund gemäß 14 (2) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Das bedeutet, dass wir Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nur berücksichtigen können, sofern Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung Leipzig oder bei einem Eigenbetrieb der Stadt Leipzig beschäftigt sind und dieses Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung am 15. November 2026 besteht.
Das Ordnungsamt ist dem Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport zugeordnet. Die Aufgaben des Amtes beziehen sich maßgeblich auf die Umsetzung des Polizei- beziehungsweise Ordnungsrechts mit seinen vielfältigen Facetten. In den sieben Abteilungen werden verschiedenste Behördenaufgaben im Ordnungsbereich, die Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten wie die Organisation des gemeindlichen Vollzugsdienstes gebündelt.
Hinweise
Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich die Stadtgesellschaft auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Wenn Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung oder einem Eigenbetrieb beschäftigt sind, können Sie sich auch auf befristete Stellen bewerben. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer niedrigeren Entgeltgruppe haben, bleibt dieser bestehen. Sie erhalten dann gemäß 14 TVöD (VKA) für die Dauer der übertragenen, höherwertigen Tätigkeit eine Zulage als Ausgleichsbetrag zu der oben benannten Entgeltgruppe. Sofern Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe haben, erfolgt die Vergütung für die Dauer der befristeten Tätigkeit entsprechend der niedrigeren Entgeltgruppe.
Unsere Arbeit ist geprägt von einem respektvollen, verantwortungsbewussten und ergebnisorientierten Handeln – im Einklang mit unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Gesellschaftlich relevante Aufgaben, wie etwa Familien- oder Pflegeverantwortung oder ein Ehrenamt, werden als Erfahrung berücksichtigt, sofern sie für die konkrete Aufgabe relevant sind: https://www.leipzig.de/leitlinien-fuehrung-zusammenarbeit/
Die Stadtverwaltung Leipzig unterstützt die berufliche Weiterentwicklung ihrer Beschäftigten. Temporäre Stellenwechsel ermöglichen es, zusätzliche fachliche, methodische und persönliche Kompetenzen zu erwerben sowie neue Aufgabenfelder kennenzulernen. Diese Erfahrungen dienen sowohl der individuellen Qualifizierung als auch der Weiterentwicklung der Stadtverwaltung insgesamt. Unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig haben die Möglichkeit, sich auf befristete Stellen innerhalb der Verwaltung zu bewerben und für einen festgelegten Zeitraum andere Aufgaben zu übernehmen.
Der Wechsel auf eine befristete Stelle lässt das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis unberührt. Nach Beendigung der befristeten Tätigkeit besteht jedoch kein Anspruch auf Rückkehr auf die zuvor ausgeübte Stelle. Eine Weiterbeschäftigung erfolgt im Rahmen der dann vorhandenen Einsatzmöglichkeiten. Die Abteilung Personaltransfer unterstützt die Beschäftigten rechtzeitig vor Ablauf der Befristung bei der Suche nach einem geeigneten weiteren Einsatz.
Ausschreibungsschluss ist der 9. November 2026.