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Die Universität Potsdam sucht eine/n Hauptsachbearbeiter/in Beschaffung (w/m/d) unbefristet in Vollzeit (40 Std./Woche, EG 10 TV-L). Die Stelle ist im Dezernat Haushalt und Beschaffung angesiedelt und umfasst eigenverantwortliche Beschaffungsprozesse, Vertragsmanagement und Begleitung von Vergabeverfahren.
Zu den Aufgaben gehören die Beurteilung komplexer Vergaben, die Organisation von Prüfungen, die Optimierung von Prozessen sowie die Beratung zu vergaberechtlichen Fragestellungen.
An der Universität Potsdam, Dezernat für Haushalt und Beschaffung, Referat Haushalt, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Hauptsachbearbeiter/-in Beschaffung (w/m/d)
Unbefristet | Vollzeit (40 Std./Woche, 100 %) | EG 10 TV-L
Das Dezernat für Haushalt und Beschaffung ist mit mehr als 45 Mitarbeitenden Teil der Zentralen Universitätsverwaltung und gliedert sich in die Referate Haushalt, Beschaffung, Steuern und die Stabsstellen Controlling, Zoll und Außenhandel sowie IT-Koordination.
Die Position ist im Referat Zentrale Beschaffung im Sachgebiet Strategische Beschaffung angesiedelt.
Weitere Informationen zur Arbeitgeberin Universität Potsdam finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/arbeiten-an-der-up/arbeitgeberin/uebersicht
Kenn-Nr. 59/2026
Die Bewerbungsfrist endet am 20.10.2026.
Die Bewerbungsgespräche sind in der 45. Kalenderwoche angesetzt.
Kontakt für weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Frau Kristin Domschke per E-Mail: kristin.domschke@uni-potsdam.de und Telefon: +49 331 / 977 – 1071 gerne zur Verfügung.
Gern können Sie sich bei Fragen zum Bewerbungsprozess oder bei technischen Problemen per E-Mail an bewerbung@uni-potsdam.de wenden.
Die Universität Potsdam schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen aus dem Ausland und von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an; in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt (§ 7 Absatz 4 BbgHG).
Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Eignungstests und Auswahlgesprächen werden individuelle Nachteilsausgleiche gewährt, die ihrer Behinderung angemessen sind. Sofern ein Mensch mit Behinderung individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, teilt er dies bitte im Bewerbungsanschreiben mit.