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Stadt Remscheid sucht für den Fachdienst Personalmanagement eine Fachkraft im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Die Position ist nach Besoldungsgruppe A11 bzw. TVöD Entgeltgruppe 10 eingeordnet.
Sie begleiten Beschäftigte, entwickeln Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und arbeiten eng mit internen und externen Stellen zusammen, z. B. Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung und Landschaftsverband Rheinland.
Bei der Stadt Remscheid ist im Fachdienst 0.11 - Personal und Organisation - in der Abteilung Personal-, Ausbildungs- und Gesundheitsmanagement, im Bereich Personalmanagement, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 11 der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt bzw. alternativ nach Entgeltgruppe 10 TVöD (je nach Erfahrungsstufe zwischen 2.557 Euro und 3.567 Euro brutto) ausgewiesen.
Wünschenswert ist zudem eine tätigkeitsnahe Zusatzqualifikation wie z.B. Zertifizierung Certified Disability Management Professional (CDMP), BEM-Koordinatorin / BEM-Koordinator etc.
Sofern Sie Informationsbedarf haben, sprechen Sie einfach Herrn Seeger - Tel. 02191/16-3256 (Torsten.Seeger@remscheid.de) - oder Frau Hülsmann - Tel. 02191/16-2275 (Katja.Huelsmann@remscheid.de) - an bzw. vereinbaren Sie alternativ einen Gesprächstermin.
Die Stadt Remscheid liegt inmitten des Bergischen Landes und bietet die gesamte Infrastruktur einer kreisfreien Stadt. Die Großzentren an Rhein und Ruhr sind ca. 45 km entfernt und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Weitere Informationen sind unter http://www.remscheid.de im Internet abrufbar.
Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.