Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
Die HfMT Köln sucht eine Teilzeitmitarbeiterin bzw. einen Teilzeitmitarbeiter für die Bibliothek. Die Stelle umfasst 8 Stunden pro Woche (20%) und bezieht sich auf das Entgelt gemäß TV-L.
Zu den Aufgaben zählen Ausleihe, Rückgabe und Verlängerung von Medien, Regalordnung sowie Aufsicht an der Benutzerarbeitsplätzen und in der Freihandbibliothek. Wir legen Wert auf eine selbständige, serviceorientierte und zuverlässige Arbeitsweise.
Bei Vorliegen der persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 2 TV-L. Es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit 20 %, dies entspricht derzeit 8 Stunden/Woche. Bitte gleichen Sie vor Übersendung Ihrer Bewerbung Ihre Gehaltsvorstellung mit den durch den TV-L vorgegebenen Möglichkeiten ab. Informationen finden Sie mit einem Klick hier: Entgelttabelle TV-L.
Die HfMT Köln liegt als internationale und weltoffene Einrichtung direkt im Herzen von Köln. Sie bekennt sich zu einem chancengerechten und diskriminierungsfreien Lern-, Lehr- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau struktureller Barrieren hin. Sie begrüßt daher alle Bewerber*innen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität sowie die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte und People of Color.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte sind willkommen und werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Neben der Fortbildung ihrer Beschäftigten ist die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für die HfMT Köln ein wichtiges Anliegen. Daher profitieren die Beschäftigten von gleitenden Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, mobiler Arbeit, den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung usw.) sowie von betrieblichen Sportangeboten.
Die Stelle darf aufgrund der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nur an Personen vergeben werden, die bislang noch in keinem Beschäftigungsverhältnis (auch als studentische Hilfskraft) zum Land NRW gestanden haben.
Für Fragen zu den Aufgaben wenden Sie sich bitte an Rebekka Bacher, Bibliotheksmitarbeiterin, Tel. 0221/283 80 405.