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Eine Landesregierung in Schleswig-Holstein sucht eine(n) Schulpsychologin oder Schulpsychologen zur Unterstützung von Schülern bei psychosozialen Schwierigkeiten. Zu den Aufgaben gehört die Stärkung schulpsychologischer Beratungsangebote und die Zusammenarbeit mit anderen Unterstützungssystemen. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Psychologiestudium und Mobilität. Geboten werden flexible Arbeitszeiten, Fortbildungsmöglichkeiten und 30 Tage Urlaub jährlich.
Der schulpsychologische Dienst hat nach dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz die Aufgabe, bei Schulschwierigkeiten zu helfen und die Schulen sowie die Schulaufsichtsbehörden in psychologischen Fragen zu unterstützen. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten mit anderen Beratungsdiensten zusammen.
Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Coronapandemie sowie der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine soll ausgeweitet werden. Hierzu sollen die schulpsychologischen Beratungsangebote für die Kinder und Jugendlichen in den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt gestärkt und erweitert werden, z. B. in Form von Sprechstunden an Schulen.
Dies beinhaltet eine eigenständige Aufgabenwahrnehmung mit Blick auf die Wechselbeziehung zu anderen schulischen Unterstützungssystemen.
Vorausgesetzt wird auch die Bereitschaft, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort bei Bedarf zu unterstützen.
Zudem wäre wünschenswert:
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul‑, Ausbildungs‑, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 7. Januar 2026 an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat III 117, Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel, gerne in elektronischer Form an Bewerbung@bimi.landsh.de unter dem Stichwort „0,5 Schulpsychologie Flensburg Beratung“.
Die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses bzw. einer aktuellen dienstlichen Beurteilung wird bis spätestens zum 23.01.2026 erwartet.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen auf der Internetseite des Ministeriums www.mbwfk.schleswig-holstein.de unter Service/Formulare/Datenschutz entnehmen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Frau Ines Plew, E‑Mail Ines.Plew@bimi.landsh.de oder Telefon 0431/988-2238, gerne zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Fachaufsicht für den schulpsychologischen Dienst, Frau Dr. Ulrike Koch, E‑Mail Ulrike.Koch@bimi.landsh.de oder Telefon 0431/988-2317.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir fördern Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung und begrüßen Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeitinteressierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.