Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)

Bezreg Muenster

Beckum

Vor Ort

EUR 21.000 - 24.000

Teilzeit

14 Tage+
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Zusammenfassung

Bezirksregierung Münster sucht eine Schulverwaltungsassistenz (m/w/d) in Beckum. Die Teilzeitstelle (0,5 Stelle) gehört zur Entgeltgruppe 8 TV-L. Sie unterstützen Schulleitung und Lehrkräfte in Verwaltung, Organisation und Technik der Sekundarschule Beckum.

Zu den Aufgaben zählen Datenpflege, IT-Beschaffung, Pflege der Schulhomepage sowie Mitarbeit beim Datenschutz und bei der Stunden- und Vertretungsplanung.

Qualifikationen

  • Nachweis der einschlägigen Qualifikationen erforderlich.
  • Kenntnisse in Verwaltung, Organisation und Technik der Schule sind von Vorteil.
  • Sorgfalt, Teamfähigkeit und Flexibilität werden erwartet.

Aufgaben

  • Datenpflege (Datenabgleich, Statistik)
  • Koordination bei IT-Beschaffung und IT-Verwaltung
  • Pflege der Homepage
  • Mitarbeit im Datenschutz und bei Sicherheitsfragen
  • Mitarbeit bei der Stunden- und Vertretungsplanung

Kenntnisse

Kommunikationsfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Teamfähigkeit
Flexibilität
Office-Programme

Ausbildung

Laufbahnbefähigung 1.2 nichttechnischer Dienst (Verwaltung)
Verwaltungsfachangestellte:r
Angestelltenlehrgang I
Kaufleute Büromanagement/Bürokommunikation
Justizfachangestellte:r
Sozialversicherungsfachangestellte:r

Tools

Word
Excel

Jobbeschreibung

Die Bezirksregierung Münster besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 0,5 Stelle
als

Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)
(Entgeltgruppe 08 TV-L)

Stellenumfang 0,5

Sekundarschule Beckum
Windmühlenstraße 95
59269 Beckum

Aufgabenschwerpunkte:

Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe in der Schule. Die Schulleitungen und Lehrkräfte können sich dadurch verstärkt ihrem eigentlichen pädagogischen Kerngeschäft (insbesondere Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Betreuen, Fördern) widmen. Die Schulverwaltungsassistenz wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen. Sie unterstützt die Schulleitung und Lehrkräfte entsprechend ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikation in den Aufgabenfeldern Verwaltung, Organisation und Technik. Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Erlass „Schulverwaltungsassistenz im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen“, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 20.08.2019.

Beispielhaft gehören folgende Aufgaben dazu:
  • Datenpflege (Datenabgleich, Statistik)
  • Koordination bei IT-Beschaffung und IT-Verwaltung
  • Pflege der Homepage
  • Mitarbeit im Bereich des Datenschutzes und bei Sicherheitsfragen
  • Mitarbeit bei der Stunden- und Vertretungsplanung
Anforderungsprofil:

Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Qualifikationen verfügen (Nachweis erforderlich):

  • Laufbahnbefähigung 1.2 nichttechnischer Dienst (Verwaltung)
  • Verwaltungsfachangestellte:r
  • Angestelltenlehrgang I
  • Kaufleute Büromanagement/Bürokommunikation
  • Justizfachangestellte:r
  • Sozialversicherungsfachangestellte:r

Unabhängig von den vorgenannten Qualifikationen können Bewerbende mit min. einem Jahr Berufserfahrung in einem Schulsekretariat (min. EG 5 TVL/TVöD) berücksichtigt werden (Nachweis erforderlich).

Die Bewerbenden müssen über ein ausgeprägtes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität verfügen. Es sind solide Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Office-Programmen wie Word und Excel erforderlich.

Hinweis:

Unterlagen, wie das Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bzw. den Nachweis über die Laufbahnbefähigung sowie ggf. über die Eingruppierung und die Dauer der Tätigkeit als Schulsekretärin sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorzulegen und werden nicht nachgefordert.

Beschäftigungsverhältnis:

Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 8 Teil I der Entgeltordnung zum TV-L.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.

Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (§§ 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert.

Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung (Tel.: 02521 28095; 198225@schule.nrw.de) und bei Fragen zum Verfahren an Frau Dieker (Tel.: 0251/ 411-5615, ausschreibungen47.Z@bezreg-muenster.nrw.de).

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Münster einverstanden.

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