Verschicke keinen generischen Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
Wüllenweber-Gymnasium in Bergneustadt sucht eine Schulverwaltungsassistenz (m/w/d) zur Entlastung der Schule von Verwaltungsaufgaben. Die Stelle gehört zum Bereich Technik und umfasst Aufgaben wie Medienkonzepte erstellen, IT-Projekte leiten, Systemadministration, Benutzersupport, Programmierung, Homepagepflege und Schulung der Lehrkräfte.
Voraussetzung ist eine einschlägige Ausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss; gute Ausdrucksfähigkeit in Deutsch, Teamfähigkeit, Engagement und sichere
Die Bezirksregierung Köln besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)
(A 9 bis A10 LBesO/Entgeltgruppe 9b TV-L)
an der Schule
Wüllenweber-Gymnasium
Am Wäcker 26
51702 Bergneustadt
Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe. Sie wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen.
Die Stelle ist im Bereich Technik zu besetzen. Aufgaben im Bereich Technik sind z. B.:
Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Voraussetzungen verfügen:
Wünschenswert sind praktische Erfahrungen im Schulbereich, insbesondere die Ausschreibung betreffend, sowie absolvierte Fortbildungen, die sich auf die Aufgabenschwerpunkte und/oder die Anforderungsprofile beziehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss vorzulegen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (§§ 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TV-L.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A erfolgen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.