Mach aus dieser Rolle ein Vorstellungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die darauf ausgerichtet sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht eine Teamassistenz (m/w/d) im Ministerbüro. Die Stelle ist befristet für zwei Jahre und richtet sich nach §14 Abs. 2 Sätz.
2 TzBfG. Bewerbungen von Personen, die noch nicht beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt waren, sind möglich. Aufgaben umfassen Terminplanung, Dokumentation von Einladungen, Unterstützung der Referate und Veranstaltungsmanagement; eine abgeschlossene Verwaltungsfachangestelltenausbildung ist
Im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teamassistenz (m/w/d) im Ministerbüro (Entgeltgruppe 8 TV-L)
befristet für die Dauer von 2 Jahren im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu besetzen. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz, so dass nur Personen berücksichtigt werden können, die noch nicht beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt waren.
Neben einem attraktiven beruflichen Umfeld und einer modernen Arbeitsplatzausstattung, bieten wir Ihnen auch einen aktiven Entwicklungsprozess mit zahlreichen individuellen Fortbildungsmöglichkeiten. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt durch zahlreiche familienfreundliche Angebote für Beschäftigte, wie z.B. flexible Arbeitszeiten und individuelle Teilzeitmodelle, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterentwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Aufgabe kann grundsätzlich im Wege der Teilzeitbeschäftigung in einem Umfang von mindestens 80 Prozent wahrgenommen werden.