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Die Stadt Pulheim sucht für das Abtei-Gymnasium in Pulheim-Brauweiler eine/n Schulsekretär/-in (m/w/d) in Teilzeit. Die durchschnittliche Jahreswochenarbeitszeit beträgt 19,5 Stunden, unbefristet, Entgeltgruppe 6 TVöD VKA.
Zu den Aufgaben gehören Telefon- und E-Mail-Verkehr, Büro- und Schreibarbeiten, Datenverwaltung von Schülern und Lehrern sowie die Erstellung von Aufträgen und Rechnungen im Budgetrahmen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für das Abtei-Gymnasium in Pulheim-Brauweiler eine/-n
Hohe Lebensqualität, rheinische Mentalität und die richtige Balance zwischen Tradition und Moderne: Pulheim im Rhein-Erft-Kreis bietet Menschen Heimat, die die Nähe zu Großstädten wie Köln und Düsseldorf ebenso zu schätzen wissen wie einen Ausflug in die Natur. In der Verwaltung arbeiten 860 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die rund 56.000 Bürgerinnen und Bürger. Bringen Sie sich und Ihre Stärken ein – und gestalten Sie die Stadt von morgen mit!
In der Trägerschaft der Stadt Pulheim befinden sich 14 Schulen. Der Einsatzort ist das Abtei-Gymnasium in der Kastanienallee in Pulheim-Brauweiler, wo Sie mit zwei weiteren Sekretärinnen für die Abwicklung aller Bürotätigkeiten zuständig sein würden. Für einen reibungslosen Dienstablauf sind ein Dienstbeginn ab 7:30 Uhr sowie eine Dienstabdeckung bis 15:00 Uhr bei entsprechendem Bedarf verbindlich sicherzustellen. Derzeit wären die Einsatztage Donnerstag und Freitag sowie mindestens ein weiterer Tag die Woche.
Die vergütete Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 19,5 Stunden pro Woche und dient als Grundlage für die Entgeltabrechnung. Zusätzliche Ferienzeiten, die über den regulären Erholungsurlaub hinausgehen, werden überwiegend während der Schulzeit vorgearbeitet und sind in dieser durchschnittlichen Wochenarbeitszeit noch nicht enthalten.
Nähere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie unter: www.pulheim-karriere.de/das-bieten-wir
Fachamt: Frau Keweloh, Tel.: 02238/808-191
Personalabteilung:Herr Schnee, Tel.: 02238/808-641
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellter Personen werden besonders berücksichtigt.
Stadt Pulheim • Der Bürgermeister • Alte Kölner Str. 26 • 50259 Pulheim • Tel: 02238-808-0• pulheim.de