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Landratsamt Zwickau sucht eine/n Sachbearbeiter/in Grundsatz und Widerspruch (w/m/d) in Vollzeit (39 Wochenstunden; Teilzeit möglich ab 35 Std). Die Stelle bearbeitet Widerspruchsangelegenheiten im SGB IX und koordiniert Kostensachen zwischen Rehabilitationsträgern.
Teil der Aufgaben ist die Erarbeitung schlüssiger Grundsatzkonzepte sowie die tägliche Anwendung des TVöD im öffentlichen Dienst. Es erwarten Sie umfassende Rechtskenntnisse, sehr gute Deutschkenntnisse (C1), sicherer Umgang mit
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Grundsatz und Widerspruch (w, m, d) unter der Kennziffer: 166/2026/DII im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das: Jugendamt/Sachgebiet Eingliederungshilfe in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA Beschäftigungsdauer: unbefristet Beschäftigungsbeginn: ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt
Ihre Hauptaufgabe besteht in der Bearbeitung von Widerspruchsangelegenheiten im Rechtskreis des SGB IX (Teil 1 und 2) als federführender oder zweitangegangener Rehabilitationsträger. Das beinhaltet unter anderem:
Sie verantworten die Bearbeitung und Entscheidung von Kostenfestsetzungssachen in den Rechtskreisen des SGB IX und SGB XII.
Die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten, soweit in kommunaler Zuständigkeit, insbesondere die Erarbeitung schlüssiger Konzepte als Grundlage für die Festsetzung von Richtwerten nach dem SGB IX und nach dem SGB XII sind ein weiterer wichtiger Teil der Aufgabe.
Darüber hinaus sind Sie zuständig für die Bearbeitung von Forderungsverfahren bei Zuständigkeitskonflikten mit anderen Rehabilitationsträgern nach SGB IX (nach Übernahme der Sachbearbeitung) im Fall, dass der Landkreis Zwickau Gläubiger ist.
umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
In unserer Landkreisverwaltung findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter:
TVöD Lesefassung idF 22. ÄndTV vom 06.04.2025 gültig ab 01.01.2026
Bewerbungsschluss: 29. November 2026
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).