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Das Landratsamt Zwickau sucht für den Standort Werdau eine/n Sachbearbeiter/in Bankverkehr (w/m/d) im Dezernat Finanzen und Service. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen, Teilzeit ab mindestens 35 Wochenstunden ist möglich.
Zu Ihren Aufgaben gehört die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Bearbeitung von Bankauszügen, das Einlesen ins ProDoppik-Verfahren sowie die Abstimmung der Belege und Verrechnung. Die Tätigkeit erfolgt im öffentlichen Dienst TVöD-VKA.
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau
eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Bankverkehr (w, m, d)
unter der Kennziffer 165/2026/DI
im Dezernat Finanzen und Service
für das Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse
in Vollzeit, Teilzeit möglich - mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer befristet, mittelbar zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung
Beschäftigungsbeginn 7. Februar 2027
Hinweis für Bewerber: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die gesetzlichen Vorgaben des § 86 Abs. 4 SächsGemO erfüllen. Mit der Bewerbung bzw. spätestens zum Einstellungszeitpunkt ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
In unserer Landkreisverwaltung findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter:
TVöD Lesefassung idF 22. ÄndTV vom 06.04.2025 gültig ab 01.01.2026
Bewerbungsschluss: 22. November 2026
Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).