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Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen sucht eine qualifizierte Fachkraft im Referat 41, das sich um Bürgschaften, Garantien und verwandte Aufgaben kümmert. Sie arbeiten an der Abwicklung öffentlicher Bürgschaften zugunsten sächsischer Unternehmen und vertreten das Ministerium in relevanten Ausschüssen.
Vorausgesetzt werden ein Hochschulabschluss in einer relevanten Fachrichtung sowie attraktive Karriereperspektiven, flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Fortbildungen.
Wir stellen ein!
Kennziffer: 2026/63126
Ort: Dresden
Start: nächstmöglich
Dauer: befristet bis 30.09.2028
Bewerbungsfrist: befristet bis 3. November 2026
im Referat 41 „Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen, Meissen Porzellan-Stiftung GmbH, Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH, CTC gGmbH – Center for the Transformation of Chemistry, Generationenfonds“ im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF)
Bewerbende, die nicht bereits unbefristet im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen tätig sind, können nur mit einer Befristung nach § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beschäftigt werden. Bewerbende, die zu einem früheren Zeitpunkt bereits in einem Arbeits‑verhältnis mit dem Freistaat Sachsen gestanden haben, können daher nicht berücksichtig werden. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Das SMF ist eine oberste Landesbehörde und verantwortlich für die Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik sowie die öffentliche Finanzwirtschaft des Freistaates Sachsen.
Referat 41 bietet ein spannendes Aufgabenspektrum mit vielfältigen Einblicken in wirtschaftliche Zusammenhänge. Es verantwortet im SMF die Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bürgschaften und Garantien zugunsten sächsischer Unternehmen. Ferner betreut es mehrere Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen. Eine zusätzliche Aufgabe liegt in der Aufsicht über den Pensionsvorsorgefonds des Freistaates Sachsen (Generationenfonds).
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Übersendung der deutschen Übersetzung und der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft. Behinderte Menschen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen gilt darüber hinaus § 164 SGB IX. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen gemäß § 4 Abs. 5 Sächsisches Gleichstellungsgesetz bei entsprechender Unterrepräsentanz von Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an – Dorett Kröber, Telefon 0351 564-41112, steht Ihnen bei Fragen zum Bewerbungsprozess zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zur ausgeschriebenen Stelle gibt Ihnen Dr. Michael Tietze, Telefon 0351 564-44100, gern Auskunft.
Sie werden darauf hingewiesen, dass mit Ihrer Bewerbung die elektronische Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbunden ist.
Der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber auf mach-was-wichtiges.de