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Grimma sucht eine erfahrene Sachbearbeiterin/-er für das Sachgebiet Vollstreckung im Amt für Finanzen. Sie führen Mahnläufe durch, prüfen Widersprüche und nehmen Vollstreckungsankündigungen vor. Ansprechpartner sind Rechtsanwälte, Notare und Schuldnerberatungsstellen.
Die Stelle ist in Vollzeit (39 Stunden/Woche) und TVöD VKA Entgeltgruppe 6 eingeordnet. Es gibt Fortbildungen, flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Möglichkeiten und zusätzliche Leistungen.
Grimma - die familienfreundliche Große Kreisstadt ist eine innovative, moderne und leistungsfähige Kommune im Herzen des Muldentals. Als attraktiver Arbeitgeber ist Grimma stark darin, für alle Beschäftigten ein familienbewusstes Arbeitsumfeld zu gestalten. Die aktive Einbindung der Mitarbeiter und die Förderung mit Fort- und Weiterbildungen genießen höchste Priorität.
Die Stadtverwaltung Grimma sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n erfahrene/n und souveräne/n Sachbearbeiter/in für das Sachgebiet Vollstreckung im Amt für Finanzen. In dieser Position haben Sie die Chance, Ihren Beitrag für ein funktionierendes Forderungsmanagement zu leisten und damit die finanziellen Ressourcen der Stadtverwaltung zum Wohl der Stadtgesellschaft zu sichern.
Die Vollzeitstelle umfasst 39 Wochenstunden. Das Arbeitsverhältnis wird zunächst für ein Jahre befristet. Bei entsprechendem Bedarf und Eignung ist anschließend die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren: Datenschutz: Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens sowie zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf der Internetseite der Stadt Grimma: https://www.grimma.de/datenschutz . Datenschutzbeauftragter der Stadt Grimma ist Herr Sebastian Bachran ( 03437/ 98 58 121 / datenschutz@grimma.de ). Chancengleichheit und Inklusion: Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich willkommen. Bei gleicher Eignung werden sie im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Auswahlverfahren berücksichtigt werden soll, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis und einen geeigneten Nachweis. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Beteiligung und Einladung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber bleiben unberührt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich willkommen. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir, soweit dies für die ausgeschriebene Stelle erforderlich ist, um geeignete Nachweise über die Bewertung oder Anerkennung des Abschlusses. Informationen zur Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung . Für reglementierte Berufe können besondere Anerkennungs- und Zulassungsvoraussetzungen gelten.
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