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Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht eine/n Sachbearbeiter/in für das Zentrale Daten- und Informationsmanagement. Sie arbeiten im Amt für Statistik und Wahlen an der Weiterentwicklung von Informationssystemen, Geodatenberichten und automatisierten Berichten.
Erwartet wird ein Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in Informatik/Verwaltungsinformatik oder Statistik mit Informatik-Schwerpunkt sowie fundierte Datenbankkenntnisse, SQL und R. Gute Deutschkenntnisse (C1) sind erforderlich.
Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt o.g. Planstelle im Amt für Statistik und Wahlen, Sachgebiet Kommunale Statistikstelle, unbefristet und in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen. Die Stelle ist mit 36 Wochenstunden teilzeitfähig.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVöD, Entgeltgruppe 11 bewertet.
Zudem bieten wir:
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugtberücksichtigt werden.
Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die mitziehende Partnerin/den mitziehenden Partner (m,w,d), Freizeitaktivitäten und vieles mehr
WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE
29. Oktober 2026
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vollzeit, unbefristet
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Bärbel Seemann
Tel. 0381 381-1319
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.