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Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht eine/n Sachbearbeiter/in Hilfe zur Pflege / Unterhalt (m,w,d) zur Verstärkung des Amtes für Soziales und Teilhabe. Die Planstelle ist ab 01.01.2027 in Vollzeit zu besetzen, eine Teilzeitfähigkeit besteht nicht.
Sie prüfen Unterhaltsansprüche, gewähren HIlfen nach SGB XII und beraten Antragstellende. Die Stelle bietet Fort- und Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten, Jahressonderzahlung und weitere Vorteile.
Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum 01.01.2027 die o.g. Planstelle im Amt für Soziales und Teilhabe in Vollzeit mit 39 Wochenstunden zu besetzen. Die Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist eine familienfreundliche, weltoffene und grüne Hafenstadt, die zentral zwischen Berlin, Hamburg, Kopenhagen und Stettin direkt an der Ostsee liegt. Unsere lebendige und dynamische Großstadt mit 211.000 Einwohner/innen (m,w,d) verbindet Urbanität und attraktives Urlaubsflair mit langen Sandstränden und der Seenlandschaft des Hinterlands. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVöD, Entgeltgruppe 9b bewertet.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugtberücksichtigt werden.
Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner bzw. die mitziehende Partnerin (m,w,d), Freizeitaktivitäten und vieles mehr. Weitere Informationen unter:
WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE
25.10.2026
01.01.2027
Vollzeit, unbefristet
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Jonas Schwarz
Tel. 0381 381-1328
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.