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Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Dresden sucht eine Teilzeitbeschäftigung im Referat Vielfalt und Integration. Sie betreuen Verwaltungsverfahren, erstellen Förderbekanntmachungen und prüfen Sachberichte im Bereich Integrationsförderung.
Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Prüfung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Begleitung von Konzepten zur Integration von Zugewanderten sowie die Auswertung von Integrationsmonitoring und
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt befasst sich mit Themen, die Menschen in jeder Lebensphase und Lebenssituation sowie Tiere betreffen.
Weitere Informationen über unser Haus finden Sie auf unserer Homepage.
Da die Einstellung im Rahmen des § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen wird, können nur Bewerber/innen berücksichtigt werden, die weder in einem befristeten noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen gestanden haben. Eine entsprechende Erklärung ist den Unterlagen beizufügen.
Das Referat 55 Vielfalt und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist u. a. verantwortlich für die Umsetzung integrationspolitischer Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Zuwanderungs- und Integrationskonzept der Staatsregierung. Gleichzeitig wird auch der gesamte Bereich der Integrationsförderung, aktuell durch die Richtlinien „Integrative Maßnahmen“ bzw. „Integration von Zugewanderten“ und durch die KomIntAVO, im Referat bearbeitet. Darüber hinaus sind die Themen Antidiskriminierung, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben Gegenstand des Referates.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung in folgenden Aufgabenbereichen:
Für eine Teilzeitbeschäftigung ist die Stelle geeignet.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt.
Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Der Freistaat Sachsen hat im Juni 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet und fördert aktiv Unterschiedlichkeiten und gestaltet Vielfalt in der Verwaltung.
Die sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.