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Die Universität Passau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Referentin / einen Referenten (m/w/d) E-Government in der Geschäftsstelle des Digitalverbunds Bayern im Hochschulbereich.
Die Stelle umfasst Koordination, Projektsteuerung und Beratung rund um Verwaltungsdigitalisierung, Rechts- und Regulatorik sowie die Umsetzung von OZG, ReGMoG und SDG-VO in bayerischen Hochschulen. Die Übernahme ist nach erfolgreichem Projektverlauf möglich.
An der Universität Passau ist an der Geschäftsstelle des Digitalverbunds Bayern im Hochschulbereich zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Die Universität Passau steht für exzellente Forschung und innovative Lehre. An der durch Weltoffenheit und Vielfalt geprägten und international ausgerichteten Universität sind rund 10.200 Studierende immatrikuliert; gemeinsam mit Promovierenden studieren und forschen hier insgesamt rund 11.000 junge Menschen aus über 100 Nationen. Mit über 1.300 Beschäftigten zählt die Universität Passau zugleich zu den größten Arbeitgebern in Passau und der Region.
Der Digitalverbund Bayern im Hochschulbereich ist eine Kooperationsgemeinschaft der staatlichen Hochschulen des Freistaats Bayern untereinander sowie dem Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften auf Grundlage von Art. 6 BayHIG. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz an der Trägerhochschule Universität Passau.
Die Stelle ist an der Geschäftsstelle des Digitalverbunds Bayern im Ressortbereich des Vizepräsidenten für Akademische Infrastruktur und IT angesiedelt und soll dauerhaft die bayerischen Hochschulen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Bereich E-Government wie dem Onlinezugangsgesetz (OZG), der Registermodernisierung (ReGMo) oder der Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO) unterstützen.
Die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist bei erfolgreichem Projektverlauf nach der zweijährigen Projektlaufzeit vorgesehen. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Sollte bereits ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern bestehen (im Beamtenverhältnis oder Tarifbeschäftigungsverhältnis), ist eine unbefristete Einstellung möglich.