Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
Die Universität Bielefeld sucht im Dezernat Forschungsförderung und Transfer (FFT) eine Referent*in (m/w/d) für Forschungsförderung. Sie beraten zu nationalen und internationalen Förderprogrammen, begleiten Antragstellungen und koordinieren Abstimmungsprozesse im Drittmittelbereich.
Zu den Aufgaben gehören Vertragsprüfung, Aufbau adäquater Projektstrukturen, Vernetzung mit Fördermittelgebern, Erstellung von Informationsmaterialien und die Organisation von Informationsveranstaltungen.
Das Dezernat Forschungsförderung und Transfer (FFT) ist eine zentrale Serviceeinrichtung der Universität Bielefeld, die ein breit gefächertes Dienstleistungsangebot rund um die Einwerbung und Abwicklung von Drittmittelprojekten sowie zum Wissens- und Innovationstransfer bietet.
Das Dezernat FFT berät Hochschulangehörige in jeder Phase des Prozesses der Einwerbung und Umsetzung von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten. Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und vielseitige
Aufgabe sowie attraktive Rahmenbedingungen im dynamischen Umfeld einer erfolgreichen Forschungs- und Bildungseinrichtung. Die Tätigkeit findet in einem sehr guten und offenen Betriebsklima statt. Wissenschaft und Verwaltung arbeiten an der Universität Bielefeld traditionell eng und vertrauensvoll zusammen.
Im Dezernat Forschungsförderung und Transfer (FFT) ist die folgende Position zu besetzen:
iris.brune@uni-bielefeld.de
Dezernat Personal und Organisation
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
Die Universität Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt im besonderen Maße im wissenschaftlichen Bereich sowie in Technik, IT und Handwerk. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
An der Universität Bielefeld werden Stellenbesetzungen auf Wunsch grundsätzlich auch mit reduzierter Arbeitszeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.