Verschicke keinen generischen Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
Hochschule Fulda sucht eine Professorin/ einen Professor für Humanernährung (W2) im Fachbereich Oecotrophologie. Die Stelle ist unbefristet im Beamtenverhältnis; Lehr- und Forschungsaufgaben gliedern sich in Lehre in Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Forschungsvorhaben.
Vorausgesetzt werden Promotion und einschlägige Berufserfahrungen in Humanernährung/Diätetik. Internationale Erfahrungen und Englischunterrichtsversuche sind erwünscht; die Stelle bietet eine umfassende akademische
Befristung:Vollzeit, Beamtenverhältnis
Bewerbungsfrist:25.09.2026
An der Hochschule Fulda besetzen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Oecotrophologie einePROFESSUR „HUMANERNÄHRUNG“ (W2)
Die Hochschule vertritt ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden sowie der Vernetzung in der Region und erwartet deshalb hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule.
Voraussetzung für die Berufung nach §§ 67, 68 HessHG
Die Besetzung der Stelle erfolgt bei der ersten Berufung in der Regel gemäß § 67 Abs. 7 HessHG im Beamtenverhältnis auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung.
Die Hochschule Fulda setzt sich für Chancengerechtigkeit ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Menschen in all ihrer Vielfalt. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Hochschule Fulda ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Sofern Sie einen Abschluss im Ausland erworben haben, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung zusätzlich die Anerkennung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss beizufügen (Langfassung der Zeugnisbewertung). Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html.
Die Vorlage der Gleichwertigkeit ist nicht erforderlich, wenn der ausländische Bildungsabschluss in der Datenbank ANABIN explizit aufgeführt wird; dabei muss aus ANABIN hervorgehen, dass der Abschluss von einer anerkannten Hochschule verliehen wurde und der Äquivalenzklasse „gleichwertig“ in Bezug auf einen deutschen Bildungsabschluss zugeordnet ist.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Prof. Dr. Rohtraud Pichner (rohtraud.pichner@oe.hs-fulda.de) zur Verfügung.