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Land Rheinland-Pfalz sucht für das Referat Polizeiverwaltung 3 in Ludwigshafen eine:n Personalsachbearbeiter:in (m/w/d) mit Schwerpunkt Beamten- und Tarifrecht. Sie betreuen personalrelevante Prozesse von der Einstellung bis zum Ausscheiden und arbeiten eng mit der Abteilung Personal und Soziales zusammen.
Sie arbeiten in einem 19-köpfigen Team, erhalten Einarbeitung, Fortbildung und flexible Arbeitszeitmodelle, inklusive Teilzeit und Homeoffice-Optionen.
Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Polizeipräsidium Rheinpfalz Arbeitsort Ludwigshafen Beginn der Tätigkeit 2026-10-14 Offene Stellen 1 Arbeitszeit 40h/Woche Stellenbeschreibung
Referat Polizeiverwaltung 3 (Personal und Soziales), Standort Ludwigshafen
Mehrere Stellen der Besoldungsgruppe A 11 LBesG RLP I Vollzeit
Sie sind Teil der Abteilung Polizeiverwaltung im Referat PV3 - Personal- und Soziales -.
Das Personalreferat sieht sich als kundenorientierter Personaldienstleister und steht allen insgesamt über 2.300 Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten der Polizeibehörden in sämtlichen personalrelevanten Themen (Ausnahme Gehaltsabrechnung, Versorgung und Beihilfe) mit Empathie und Engagement von der Einstellung bis zum Ausscheiden tatkräftig zur Seite, damit diese sich auf ihre wesentlichen Aufgaben im Innen- und Außendienst unserer Polizeibehörde konzentrieren können. Des Weiteren unterstützt es alle beteiligen Organisationseinheiten in personalrechtlichen Themen.
Als Schnittstelle zwischen unseren Bediensteten und unserer Behörde sorgt das Personalreferat für reibungslose Abläufe und eine faire Behandlung aller Beteiligten.
Das Controlling der Personalausgaben im Tarifbereich, die Durchführung der landesweiten Versetzungsverfahren im Beamtenbereich sowie die Federführung in der Nachwuchsgewinnung sind ebenso im Personalreferat angesiedelt wie die Ausbildungsleitung und das Beförderungsgeschehen.
Sie treffen auf ein motiviertes Team von zurzeit 19 Personen, welches von einem kollegialen und vertrauensvollen Miteinander geprägt ist. Wir legen Wert auf eine dieser Philosophie entsprechenden Arbeitsweise und einen kooperativen Führungsstil in einem teamorientierten Arbeitsumfeld.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Die Stelle ist für eine Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' vom 7. Juli 2025, die zugehörige 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' (Anlage 1) sowie die 'Liste extremistischer Organisationen' (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' sowie die 'Liste extremistischer Organisationen' finden Sie zu Informationszwecken auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
unter dem Reiter "Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter".
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie - vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen - einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
unter dem Reiter "Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter".
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.