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Polizeipräsidium Trier schreibt eine unbefristete Stelle als Prüfer (m/w/d) für nicht ortsfeste elektrische bzw. technische Geräte und Anlagen in der Abteilung Polizeiverwaltung am Standort Trier aus.
Die Vergütung erfolgt nach TV‑L Entgeltgruppe 5 (derzeit 3.073,97€ brutto). Die Stelle umfasst 39 Wochenstunden und ist grundsätzlich auch für Teilzeitbewerbungen offen; eine Prüfung der Wünsche im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten erfolgt.
Bei dem Polizeipräsidium Trier ist zum 01.03.2027 die unbefristete Stelle eines Prüfers (m/w/d) nicht ortsfester elektrischer bzw. technischer Geräte und Anlagen in der Abteilung Polizeiverwaltung / Referat PV 5 „Liegenschaften“ am Standort Trier zu besetzen.
Die Tätigkeit ist nach der Entgeltgruppe 5 (derzeit 3.073,97€ brutto) des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L) bewertet.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Das Land Rheinland‑Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Land Rheinland‑Pfalz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der bestehenden Arbeitszeitvereinbarung. Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und ermöglichen die gezielte fachliche Aus- und Weiterbildung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des §8 Abs.1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland‑Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland‑Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E‑Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §67 Abs.1 Satz1 Nr.1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u.a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. §67 Abs.3 Satz2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/ Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.“
Bewerbungen werden bis zum 22.10.2026 schriftlich erbeten an das Polizeipräsidium Trier Referat PV3 (Personal) Salvianstraße9 54290 Trier oder elektronisch (eine zusammenhängende PDF-Datei, maximal5MB) an pptrier.pv3.bewerbungen@polizei.rlp.de.
Aus Kostengründen bitten wir darum, keine Bewerbungsmappen und nur Zeugniskopien einzureichen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Eine den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechende Vernichtung der Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren wird zugesichert.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel13 und14 der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland‑Pfalz unter Datenschutz . Polizei Rheinland‑Pfalz (rlp.de).