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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin – Abt. Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur – Musikschule sucht eine Musikschullehrkraft für elementare Musikpädagogik und Klavier (m/w/d). Die Stelle ist in Teilzeit mit 14,78 Wochenstunden vorgesehen und befristet während Mutterschutz und Elternzeit.
Es gelten Entgeltgruppen E9b/E10 TV-L; Eintritt schnellstmöglich. Bewerbungsfrist: 22.11.2026.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist mit seinen ca. 350.000 Einwohner_innen einer der buntesten, vielfältigsten und auch geschichtsträchtigsten Bezirke Berlins. Kennen Sie den Regenbogenkiez am Nollendorfplatz oder das Tempelhofer Feld auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof? Mit seinen sechs Ortsteilen, die unterschiedlicher kaum sein können, bietet dieser Bezirk eine vielseitige und einzigartige Mischung.
Ebenso vielseitig sind auch unsere Tätigkeitsbereiche!
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Abt. Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur - Amt für Weiterbildung und Kultur - Musikschule sucht Sie zur Verstärkung unseres Teams.
Bewerbungsfrist: 22.11.2026
Eintrittstermin: schnellstmöglich
Entgeltgruppe: E9b/E10 TV-L
Teilzeit mit 14,78 Wochenstunden
Befristet für die Dauer eines Mutterschutzes und der sich anschließenden Elternzeit
Erfüllung der Voraussetzungen nach TV Musikschullehrkräfte Land Berlin
Beherrscht die Fächer elementare Musikpädagogik und Klavier.
Unabdingbar sind (ab EG 10) nachgewiesene umfassende Unterrichtserfahrungen an einer Musikschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung.
Hinweis: Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese auch mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das "Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen" (anabin.de) belegt werden. Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die "Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)" beantragen. Bitte fügen Sie dann Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusiver aller Urkunden, Leistungsnachweise, etc. sind grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Wir fördern Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz mit einem modernen Gesundheitsmanagement, das präventive Angebote für alle Lebenslagen bereithält.
Nutzung eines umfangreichen Fortbildungsangebots unterschiedlicher Anbieter während der Dienstzeit
Wir leben Vielfalt!
Zertifizierung als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"
von ADFC und EU (Bronze)