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Kreis Meißen sucht eine engagierte Assistenz im Ausländeramt zur befristeten Anstellung für 2 Jahre. Arbeitsort ist Meißen; wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden, Vollzeit bevorzugt, Teilzeit möglich.
Die Stelle ist im öffentlichen Dienst angesiedelt. Zu den Aufgaben gehören Assistenz- und Verwaltungsarbeiten, Aktenanlage, Aktenarchivierung, Dateneingabe und Fingerabdrücke bei ukrainischen Flüchtlingen, einschließlich Terminvergabe und Legitimationsbescheid.
Im Ausländeramt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle befristet für 2 Jahre zu besetzen:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich.
Der Arbeitsort ist Meißen .
Die Einstellung erfolgt befristet auf der Grundlage des § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen stehen oder bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen und dessen Rechtsvorgängern gestanden haben, können nicht berücksichtigt werden.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Ausländerrecht Herrn Thumser unter der Telefonnummer 03521 725-1711.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat