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Kreis Meißen sucht eine/n Sachbearbeiter/in eGovernment (m/w/d) im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung. Die Stelle ist unbefristet und die Arbeitszeit orientiert sich an Tarifvertrag TVöD-VKA.
Zu den Aufgaben gehören die Einführung des DMS VIS in den Fachämtern, Prozessaufnahme (BPMN), Anwenderbetreuung, Entwicklung technischer Spezifikationen und Datenschutzkonzepte. Flexible Arbeitszeiten und betriebliche Benefits runden das Angebot ab.
Werden Sie maßgeblicher Teil der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung!
In unserem dynamischen Tätigkeitsspektrum suchen wir Beschäftigte, die durch ihren persönlichen Einsatz und ihre Leidenschaft für Digitalisierung zum Erfolg beitragen. Es erwarten Sie anspruchsvolle Aufgaben, in denen Sie viel bewegen können. Im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Der Arbeitsort ist der Landkreis Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Amtes für Informationstechnik und Digitalisierung, Herrn Hagenloch, unter der Telefonnummer 03521 725-6400.
Voraussetzung für eine Einstellung ist kein der Tätigkeit entgegenstehender Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, das bei einer Einstellung vorzulegen ist.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat
04.11.2026