Get a reply from this employer
Your resume and cover letter, tailored to exactly what they’re hiring for.
Der Landkreis Meißen sucht eine Stelleninhaberin/einen Stelleninhaber als PIK/Assistenz im Ausländeramt. Die Tätigkeit umfasst Assistenz- und Hilfsarbeiten, Aktenarchivierung, Dateneingabe sowie die Registrierung ukrainischer Flüchtlinge und die Erfassung biometrischer Daten.
Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungsseitige Ausbildung, Deutschkenntnisse mindestens C1 und idealerweise Fremdsprachenkenntnisse in Ukrainisch oder Russisch.
Kenn-Nr.: Ö/054-2026
Im Ausländeramt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle befristet für 2 Jahre zu besetzen: Mitarbeiterin/Mitarbeiter PIK/Assistenz (w/m/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Die Einstellung erfolgt befristet auf der Grundlage des §14 Absatz2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen stehen oder bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen und dessen Rechtsvorgängern gestanden haben, können nicht berücksichtigt werden.
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Ausländerrecht HerrnThumser unter der Telefonnummer03521725‑1711.
Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen2 Absatz3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGBIX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
RalfHänsel
Landrat