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Die Polizeidirektion Leipzig sucht eine/n Mitarbeiter/in Haushalt zur unbefristeten Besetzung. Die Tätigkeit umfasst Haushalts- und Verwaltungsaufgaben, Erstellung von Kosten- und Leistungsbescheiden sowie Bearbeitung offener Forderungen.
Es gilt eine Vergütung nach TV-L, Entgeltgruppe 6, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Bewerbungen sind willkommen; Fokus auf Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Innovation in der öffentlichen Verwaltung.
Die Polizeidirektion Leipzig ist eine von fünf Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI), konkret der Abteilung 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium, nachgeordnet. Derzeit beschäftigt die Polizeidirektion Leipzig ca. 3.100 Bedienstete, bestehend aus Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzug und in der Verwaltung sowie Tarifbeschäftigten. Der Haushalt im Sachgebiet Verwaltung des Referat 4 beinhaltet sämtliche Haushaltsangelegenheiten, wie Planung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln sowie Reisekosten/Trennungsgeld, Regressforderungen, Schadenersatzangelegenheiten und sonstige Kostenforderungen.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.
Die Tätigkeit setzt eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeits-überprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus.
Die sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
Die Polizeidirektion Leipzig unterstützt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und fordert Frauen deshalb besonders zur Bewerbung auf. Nach Maßgabe des Sächsischen Gleichstellungsgesetz finden Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung besondere Berücksichtigung.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: Datenschutz . Informationen zum Zugang für verschlüsselte/signierte E-Mails/elektronische Dokumente sowie De-Mail finden Sie unter: sichere elektronische Kommunikation .