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Amtsgericht Fürstenwalde/Spree sucht zur Verstärkung im mittleren Justizdienst eine/n Mitarbeiter/in. Hauptaufgaben umfassen die EDV-gestützte Schriftgutverwaltung, Protokolldienste in Strafsachen, Schreibarbeiten und die Erteilung von Sachstandsauskünften.
Zu den Anforderungen gehören eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren Justizdienst bzw. vergleichbare Qualifikation, sowie gute Deutschkenntnisse, organisatorische Fähigkeiten und Teamfähigkeit.
Beim Amtsgericht Fürstenwalde/Spree ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine weitere Stelle für Mitarbeiter (m/w/d) des mittleren Justizdienstes
befristet für 12 Monate zu besetzen.
Die Aufgabengebiete umfassen die Verwaltung einer Servicegeschäftsstelle in Rechtssachen. Hierzu gehören insbesondere auch die:
DieAnforderungen umfassen insbesondere:
Bewertung der Stelle:
Die Stelle ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L bewertet.
Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für gewünschte Teilzeitarbeit werden bei Eingang von entsprechenden Bewerbungen geprüft.
Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich durch die Abgabe einer Bewerbung mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entnehmen Sie bitte der Internetpräsentation des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht möglich ist.
Der Abschluss eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG nur zulässig, wenn die/der Bedienstete bisher nicht im Dienst des Landes Brandenburg beschäftigt war, oder das Beschäftigungsverhältnis mindestens 20 Jahre zurückliegt. Eine Vorbeschäftigung steht einer sachgrundlosen Befristung dann nicht entgegen, wenn die einzustellende Person die Regelaltersgrenze erreicht hat und die Voraussetzungen des § 41 Abs. 2 SGB VI vorliegen
Diese Ausschreibung erfolgt in Erweiterung der bisherigen Ausschreibung vom 18.09.2026.
Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung erteilt: